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Warnung vor falschen Amazon- und PayPal-Anrufen

Stand:
Schockanrufe im Namen der Online-Dienste Amazon und PayPal: Kriminelle informieren über eine angeblich anstehende Überweisung eines hohen Geldbetrags. Tatsächlich gibt es die aber nicht.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Das Wichtigste in Kürze:

  • Egal ob am Telefon oder bei WhatsApp: Wenn Sie einen Anruf erhalten und eine Computerstimme meint, Sie würden in Kürze mehrere hundert Euro bei PayPal überweisen, legen Sie auf!
  • Mit dieser neuen Variante eines Schockanrufs sind Kriminelle derzeit aktiv.
  • Die Behauptungen sind erfunden. Vergleichbare Anrufe gibt es auch im Namen des Online-Händlers Amazon.
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Das Telefon klingelt und eine automatisierte Stimme informiert darüber, dass angeblich eine Zahlung über mehrere hundert Euro bei PayPal veranlasst worden sei. Falls man sie stoppen wolle, soll man eine Taste drücken. Vergleichbare Anrufe gibt es von "Amazon".

So schildern uns Verbraucher:innen eine offensichtliche Betrugsmasche. Sie erinnert an frühere betrügerische Anrufe, bei denen sich Unbekannte als Interpol, Europol oder Polizei ausgegeben haben. Dabei wurden diejenigen, die nach der Ansage tatsächlich eine Taste gedrückt haben, mit einem Menschen verbunden und im Gespräch zum Zahlen von Geld auf Auslandskonten oder zum Investieren in Kryptowährungen gedrängt.

Dabei beschränken sich die Kriminellen nicht nur auf Telefone, denn auch Messenger sind betroffen. Im Januar 2024 teilte uns eine Verbraucherin mit, dass sie so einen Anruf über WhatsApp erhalten habe.

Keine Zahlungen im Amazon- oder PayPal-Konto gebucht

Betroffene schilderten uns, dass sie nach solchen Anrufen in ihren Amazon- oder PayPal-Konten keine Zahlungen gesehen haben. Das ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass der Anruf ein Betrugsversuch gewesen sein dürfte. PayPal-Sprecherin Sabrina Winter stellt klar, dass "PayPal seine Kunden in der Regel nicht anruft – und schon gar nicht mit der Aufforderung, Zahlungen zu leisten".

Falls Sie so einen Anruf erhalten, legen Sie auf! Drücken Sie keine Taste, um mit jemandem verbunden zu werden! Öffnen Sie nach dem Anruf die Amazon- oder PayPal-App oder die echte Internetseite amazon.de bzw. paypal.de, melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten an und sehen Sie nach, ob es wirklich eine unbekannte Zahlungsanweisung über einen hohen Betrag gibt. Falls ja, nehmen Sie über die App oder die Internetseite Kontakt zum echten Kundenservice auf!

"Woher haben die meine Nummer?"

Bei solchen Anrufen fragen sich Betroffene, wie die Kriminellen an ihre Telefonnummer gekommen sein mögen. Darauf können wir keine klare Antwort geben. Am wahrscheinlichsten ist es aus unserer Sicht, dass zahlreiche Nummern "auf gut Glück" angerufen werden. Dabei müssen die Betroffenen nicht mal ein Online-Konto bei den genannten Unternehmen haben. Amazon und PayPal sind so verbreitet, dass die Kriminellen einfach auf eine hohe Trefferwahrscheinlichkeit setzen. Und wer dann eine Taste drückt, gibt ihnen die Bestätigung, über ein PayPal-Konto zu verfügen. Das ist vergleichbar mit Phishing-Mails, die im Namen großer Unternehmen wahllos verschickt werden – auch an Personen, die gar keine Verbindung zu dem Unternehmen haben.

Ihre Nummer könnte zum Beispiel aus öffentlichen Telefonverzeichnissen stammen oder aus früheren Datenlecks verschiedener Firmen. Mit so genanntem Scraping können öffentlich sichtbare Telefonnummern systematisch gesammelt werden. "Da Phishing-Angriffe zunehmend per SMS oder über Messenger-Apps erfolgen", hat z.B. das Online-Portal Kleinanzeigen die Abfrage einer Telefonnummer für private Verkäufe abgeschaltet. Die Anrufe könnten auch zufällig zustande kommen, weil ein Computerprogramm wahllos ein paar Ziffern aneinander gesetzt hat.

Falls Sie Ihre Nummer mal bei einem Gewinnspiel angegeben haben, könnte sie weiterverkauft worden sein. Eine weitere mögliche Ursache sind schädliche Apps, die vielleicht jemand unbewusst auf seinem Smartphone installiert hat, in dem Ihre Nummer gespeichert ist. Es gibt Apps, die Kontaktdaten auslesen und sammeln. Sie kommen zum Beispiel durch so genanntes Smishing (Phishing per SMS) auf die Geräte, wie etwa über die Paketdienst-Masche oder Sprachnachricht-Masche.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.