Warnung: Trickbetrüger geben sich am Telefon als Polizisten aus und fordern Geld oder Kontodaten. Ebenfalls beliebte Masche: Automatische Ansagen, die angeblich von "Europol", "Interpol" oder dem Bundeskriminalamt (BKA) stammen.
Foto:
pictoores / stock.adobe.com
Das Wichtigste in Kürze:
- Vorsicht, Abzocke! Betrüger geben sich per Telefon als angebliche Polizisten aus. Angerufen wird häufig mit unbekannter oder unterdrückter Rufnummer.
- Am Telefon meldet sich ein angeblicher Polizist, der dazu auffordert, Geld zu überweisen, Kontodaten preiszugeben oder Wertsachen herzugeben.
- Generell gilt: Die Polizei wird Sie niemals telefonisch um das Herausgeben Ihrer Wertsachen bitten! Legen Sie bei verdächtigen Anrufen einfach auf.
- Sind Sie Opfer der falschen Polizisten geworden? Dann wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige.
On
Bundesweit werden immer wieder – vorwiegend ältere – Menschen Opfer von Trickbetrügern, die sich am Telefon als Polizisten ausgeben. Bekannt sind dabei vor allem folgende zwei Methoden:
Angebliche Einbruchserie
- Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon.
- Die Anrufer behaupten, es gäbe Hinweise auf einen geplanten Einbruch. Damit gelingt es den Betrügern immer wieder, ihren vorher ausgesuchten Opfern glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsste alles in Sicherheit gebracht werden. Ein Polizist in Zivil würde vorbeikommen, um Wertsachen und Geld abzuholen.
Da die Täter überaus vertrauenserweckend und rhetorisch geschickt auftreten, fällt es den Geschädigten oft sehr schwer, die Betrugsmasche zu durchschauen. Reagiert ein Opfer dann doch einmal misstrauisch, wird es unter Druck gesetzt: Ihm wird der Vorwurf gemacht, eine polizeiliche Ermittlung zu behindern, wenn es nicht kooperiere oder sich nicht zu absoluter Verschwiegenheit verpflichte.
Das Ziel der Betrüger ist es, das Vertrauen der Opfer mit erfundenen Geschichten zu erschleichen. Die Anrufer setzen die Menschen unter Druck, um Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände zu bekommen.
Angebliche Ermittlungen von Europol oder Interpol
Häufig geben sich Kriminelle am Telefon auch als Ermittler von Europol oder Interpol aus. In vielen Fällen hören Betroffene erst eine automatische Ansage und sollen dann eine Taste drücken, um mit einem Mitarbeiter verbunden zu werden. Der versucht dann ein Gespräch zu führen, oft auf Englisch. Angeblich werde gegen die Angerufenen oder gegen ihre Familienangehörigen wegen Problemen mit Bankkonten, Ausweisen oder anderer Straftaten ermittelt. Wer keine Auskunft erteilt, wird mit Haftstrafe bedroht.
Letztlich fordern die Anrufer dazu auf, Geld auf Konten im Ausland oder Konten für Kryptowährungen zu überweisen. Das würden echte Polizeibehörden niemals machen!
Glauben Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige!
Besserer Schutz vor Identitätstäuschung durch Rufnummer-Manipulation
Obwohl es gesetzlich verboten ist, ist es in Zeiten der IP-Telefonie recht einfach, einen Telefonanschluss so zu manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird. Das nennt man Call-ID-Spoofing. Betrüger geben sich nicht nur als Polizisten aus, sondern auch zum Beispiel als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale oder von Microsoft. Die Anrufer arbeiten aber tatsächlich bei keiner der genannten Einrichtungen, sondern meist in einem Call-Center. Oft sind die im Ausland. Dadurch wird es schwer für Strafverfolgungsbehörden, die Verantwortlichen schnell zu fassen.
Melden Sie unerwünschte Anrufe der Bundesnetzagentur! Sie kann als zuständige Behörde aktiv werden und im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.
Insbesondere kann die Behörde auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Abschaltung einer rechtswidrig genutzten Rufnummer anordnen. Die Abschaltung einer Rufnummer bewirkt, dass diese technisch nicht mehr erreichbar ist oder von ihr aus auch nicht länger angerufen werden kann.
Bei Anrufen ohne angezeigte Rufnummer kann die Bundesnetzagentur allerdings nicht wegen Rufnummernmanipulation ermitteln, da keine gefälschte Rufnummer vorhanden ist.
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass selbst Notrufnummern wie die 110 oder teure Nummern für Auskunfts- oder sonstige -dienste als Absenderrufnummer bei Anrufen verwendet wurden. Speziell bei den Notrufnummern war schnell offensichtlich, dass die Anzeige manipuliert wurde. Notrufabfragestellen der Polizei rufen immer mit den Ortsnetzrufnummern der einzelnen Polizeidienststellen an und über die Notrufnummer selbst können tatsächlich gar keine Anrufe aufgebaut werden. Entsprechende Anrufe hatten stets einen kriminellen Hintergrund. In der Regel versuchten die Täter durch Vortäuschen unterschiedlichster Legenden vor allem an das Geld der Opfer zu gelangen.
Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden sowie bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Kommt es nun infolge dieser neuen „Anonymisierungspflicht“ verstärkt zu Anrufen mit unterdrückter Rufnummer, so wird es für die Angerufenen nicht unbedingt leichter. Denn nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer sind per se unseriös. Anrufende können sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden. Die Verbraucherzentralen raten allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.
10 wichtige Tipps – So verhalten Sie sich richtig
- Grundsätzlich gilt: Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an.
- Die Polizei – aber auch Gerichte, Behörden, Banken und die Verbraucherzentrale – wird Sie niemals telefonisch um das Herausgeben Ihrer Wertsachen oder zur Zahlung von Geldbeträgen bitten. Erst recht nicht auf ausländische Bankkonten.
- Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert lediglich einen Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein könnte. Sie ist keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit.
- Im Zweifelsfall sollte nach so einem Anruf bei der tatsächlichen Einrichtung nachgefragt werden, ob der geschilderte Sachverhalt stimmt. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Geben Sie niemals Kontodaten oder Passwörter am Telefon preis oder gleichen Sie diese niemals mit einem Anrufer ab.
- Erlauben Sie einem unbekannten Anrufer niemals den Zugriff auf Ihren Computer!
- Lassen Sie sich am Telefon niemals unter Druck setzen – auch nicht von angeblichen Polizisten.
- Notieren Sie sich den Zeitpunkt des Anrufs und wichtige Details wie den Namen des Anrufers und die Kontonummer, auf die etwas überwiesen werden soll. Gehen Sie auf keine Forderung ein und informieren Sie nach dem Gespräch die Polizei. Das geht auch online.
- Bei verdächtigen Anrufen: Legen Sie einfach den Hörer auf!
- Klären Sie auch ältere Familienangehörige, Nachbarn und Bekannte über diese Hinweise sowie die falschen Polizei-Anrufe auf.
Mehr Informationen zum Betrug durch falsche Polizisten bekommen Sie auch auf der Seite polizei-beratung.de.