Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Convenience Food: Inhaltsstoffe und Lebensmittelkennzeichnung

Stand:
Convenience Food ist nicht per se ungesund. Eine clevere Auswahl bei Fertigprodukten kann aber die Aufnahme von Fett, Kalorien und Zusatzstoffe verringern. Die wichtigsten Hinweise dazu stehen auf dem Etikett.
Eine Frau betrachtet im Supermarkt die Verpackung eines Fertigessens.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verarbeitete Fertigprodukte sind aus ernährungsphysiologischer Sicht nicht grundsätzlich schlecht.
  • Schauen Sie sich die Zutatenliste an, bevor Sie Produkte auswählen, um den Fett-, Salz- oder Zuckergehalt festzustellen.
  • Geschicktes Auswählen kann durchaus helfen, dass Sie weniger Fett, Salz oder Zucker zu sich nehmen.
On

Ernährungsphysiologisch betrachtet sind hoch verarbeitete Fertigprodukte nicht immer die erste Wahl. Eine clevere Auswahl der Produkte kann aber helfen, die Aufnahme von Fett, Kalorien und Zusatzstoffen zu verringern.

Die wichtigsten Informationen zu den verarbeiteten Lebensmitteln und Inhaltsstoffen liefert das Etikett des Fertigprodukts. Hersteller müssen das Fertigprodukt genau bezeichnen, alle Zutaten auflisten, enthaltene Allergene hervorheben, die Nettofüllmenge und das Mindesthaltbarkeits- bzw. das Verbrauchsdatum angeben. Außerdem müssen sie Angaben zu Nährwerten wie Fett, Zucker und Salz auf der Verpackung machen. So verlangt es die europaweit einheitlich geltende Lebensmittelinformationsverordnung.

Wir sagen Ihnen, was die Verpackung verrät und was sich hinter diesen Angaben verbirgt.

Die Bezeichnung des Lebensmittels: Zweifel ausgeschlossen

Die Bezeichnung oder der Name muss das Lebensmittel eindeutig beschreiben. Die Art des Produktes und die charakteristischen Merkmale müssen damit klar erkennbar sein. So beschreibt beispielsweise der Phantasiename "Curry King" nicht ausreichend, um welches Produkt es sich handelt. Der Hersteller musste deswegen die eindeutige Bezeichnung "Curry-Bockwurst" ergänzen. Es ist nicht erlaubt, ausschließlich eine Phantasiebezeichnung anzugeben.

Das Zutatenverzeichnis: wichtige Einkaufshilfe bei Fertigprodukten

Das Zutatenverzeichnis listet alle Zutaten des Fertigprodukts in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils auf. Das heißt, dass an der ersten Stelle die Zutat steht, die den größten Anteil im Produkt ausmacht. Am Ende der Liste finden sich meist Gewürze, Aromen und Zusatzstoffe, die nur in geringer Menge verarbeitet wurden. Die Angabe von allgemeinen Bezeichnungen ist den Herstellern nicht erlaubt. So reicht es beispielsweise nicht, in der Pizza als Zutat "Salami" aufzuführen. Die einzelnen Bestandteile der Salami müssen ebenfalls angegeben werden.

Werden Zutaten auf der Verpackung abgebildet oder mit Worten besonders hervorgehoben (z.B. "mit Mais und roten Linsen"), muss ihr prozentualer Mengenanteil im Zutatenverzeichnis angegeben sein. Doch Vorsicht bei dem Hinweis "Serviervorschlag": Oft ist schmückendes Beiwerk auf der Verpackung wirklich nur Dekoration und nicht Bestandteil des Gerichts.

Wichtig für Allergiker: Lebensmittel, die häufig zu Unverträglichkeiten führen, sind im Zutatenverzeichnis namentlich und hervorgehoben zu benennen, wie zum Beispiel "Gewürze (mit SELLERIE)".

Auch Alkohol versteckt sich manchmal im Fertigprodukt, um Saucen zu verfeinern. Dies ist insbesondere für Kinder, Schwangere und Menschen, die Alkohol meiden wollen oder müssen, problematisch. Mit einem ersten Blick auf die Verpackung ist das nicht immer sofort zu erkennen, da ein allgemeines Label gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Auch hier gibt erst das Zutatenverzeichnis Auskunft.

Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis: Weniger ist mehr

Zusatzstoffe sind in vielen Fertiggerichten verarbeitet. Denn sie übernehmen im Lebensmittel verschiedene Aufgaben: Konservierungsstoffe und Antioxydationsmittel sorgen für eine längere Haltbarkeit. Andere Stoffe wiederum funktionieren als Geschmacksverstärker oder beeinflussen den Säuregehalt. Verdickungsmittel werden dem Lebensmittel zugesetzt, um die Konsistenz des Lebensmittels zu beeinflussen. Trenn- und Überzugsmittel verhindern das Verkleben oder Verklumpen von Suppen und Saucen.

Nicht immer kommen Fertigprodukte also ohne Zusatzstoffe aus. Wer Zusatzstoffe meiden will, muss das Kleingedruckte im Zutatenverzeichnis genau lesen. Zusatzstoffe stehen mit dem sogenannten Klassennamen für ihre Funktion im Lebensmittel und dem chemischen Namen bzw. der entsprechenden E-Nummer im Zutatenverzeichnis (z.B: Stabilisator E 450 bzw. Stabilisator: Phosphat).

Auch bei der Werbeaussage "ohne Geschmacksverstärker" hilft der Blick in das Zutatenverzeichnis. Denn oft sind zwar keine mit einer E-Nummer verzeichneten Geschmacksverstärker enthalten, dafür aber Hefeextrakt, das ebenso eine geschmacksverstärkende Wirkung hat.

Der Nährwertcheck: Wie kann man Kalorien, Fett und Salz sparen?

Die Nährwerttabelle gibt Auskunft darüber, wie viele Kalorien 100 Gramm bzw. 100 Milliliter eines Gerichts liefern und wie viel

  • Fett (und davon gesättigte Fettsäuren),
  • Kohlenhydrate (und davon Zucker),
  • Eiweiß und
  • Salz

enthalten sind.

Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) geben eine Orientierung zu einer ausgewogenen Ernährungsweise. Dabei handelt es sich jedoch nur um Richtwerte, denn der individuelle Bedarf an Energie und Nährstoffen hängt von vielen Faktoren, wie z.B. Alter, Geschlecht und körperlicher Aktivität ab.

Die Gesamtenergie pro Tag sollte sich laut der DGE aus 55 % Kohlenhydraten, 30 % Fett und 15 % Eiweiß zusammensetzen. Es ist zu bedenken, dass Fett mit über 9 kcal pro Gramm doppelt soviel Energie liefert wie Eiweiß und Kohlenhydrate. Bei einem Energiebedarf von 2000 kcal am Tag sollte ein durchschnittlicher Erwachsener demnach 264 Gramm Kohlenhydrate, 66 Gramm Fett und 72 Gramm Eiweiß zu sich nehmen.

Fertiggerichte sind oft stark gesalzen, um ihnen zu mehr Geschmack zu verhelfen. Ein hoher Salzkonsum kann jedoch Bluthochdruck und Herzkreislauferkrankungen begünstigen. Als Orientierungswert gilt daher für Erwachsene eine Menge von bis zu 6 Gramm Salz pro Tag. Je nach Portionsgröße eines fertigen Mittagsgerichts kann es vorkommen, dass Sie weit über die Hälfte der täglich empfohlenen Salzmenge aufnehmen.

Viele Hersteller geben in der Nährwerttabelle an, zu wie viel Prozent die täglich empfohlene Menge an Energie und Nährstoffen mit dem Gericht abgedeckt wird. Grundlage dieser Angaben sind Referenzwerte, die in der Lebensmittelinformationsverordnung zur einheitlichen Berechnung festgelegt sind. Diese Referenzwerte beziehen sich auf die Tageszufuhr eines Erwachsenen mit einem durchschnittlichen Energiebedarf von 8400 kJ / 2000 kcal. Es ergeben sich folgende Referenzwerte:

  • für den täglichen Fettbedarf: 70 Gramm,
  • für den täglichen Bedarf an gesättigten Fettsäuren: 20 Gramm,
  • für den täglichen Bedarf an Salz: 6 Gramm.

Schauen Sie bei den Herstellerangaben ganz genau hin: Die Prozentangaben können sich nämlich entweder auf die gesamte Packung oder auf eine (vom Hersteller) frei definierte Portion beziehen.

Portionsgrößen: eine freiwillige Angabe der Hersteller

Auf einigen Verpackungen finden sich die Angaben zu Kalorien, Fett und Co. zusätzlich für eine Portion. Die Angabe, zu wie viel Prozent die täglich empfohlene Menge an Energie und Nährstoffen abgedeckt ist, bezieht sich dann meist auf diese Portionsgröße, die der Hersteller selbstständig festlegt. Nicht immer sind die angegebenen Portionsgrößen realistisch, manchmal sogar unsinnig, häufig unrealistisch klein: So entdeckte die Verbraucherzentrale bei einem Marktcheck eine Dosensuppe mit 390 Milliliter Inhalt, auf der eine Portionsgröße von 260 Milliliter abgedruckt war. Auf diese Weise werden Produkte "gesund" gerechnet und es entsteht schnell der Eindruck, das Gericht sei gar nicht so energie- oder fettreich. Besser ist es, wenn die Nährwerte für das ganze Fertiggericht angegeben werden, denn in der Regel isst man die gesamte Mahlzeit auf.

Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum: für den unbedenklichen Genuss

Bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum behält das ungeöffnete Fertigprodukt seinen Geschmack, die Farbe und den Nährwert. Dabei sind unbedingt die Lagerhinweise, wie z.B. die vorgeschriebene Kühlschranktemperatur, zu beachten: "Bei +2° bis +7°C mindestens haltbar bis 24.11.2019". Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, sollten Sie das Produkt nicht einfach wegschmeißen, sondern prüfen, ob es noch für den Verzehr geeignet ist. Haben sie die Lagerhinweise eingehalten, ist das in der Regel noch einige Zeit nach Ablauf dieses Datums der Fall.

Lebensmittel wie vorgeschnittene Salate verderben schnell. Aus diesem Grund wird bei solchen Produkten das Verbrauchsdatum abgedruckt. Erkennbar an der Aufschrift "zu verbrauchen bis ...". Sie sollten es nach diesem Datum nicht mehr essen, weil es ansonsten eine unmittelbare Gefahr für Ihre Gesundheit darstellen kann.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.