Kostenloses Online-Seminar "Fragen zur Heizkostenabrechnung? – Wir zeigen Ihnen wie es geht!" am 6. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Hausnotrufsysteme: Schneller Draht zur Hilfe

Stand:
Hausnotrufsysteme geben pflegebedürftigen oder älteren oder allein lebenden Personen die Möglichkeit, sich in Notlagen bemerkbar zu machen. Informieren Sie sich hier über Funktionsweise, Leistungen und Kosten.
Seniorin trägt Hausnotruf-Knopf als Kette um den Hals

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hausnotrufsysteme unterstützen die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause.
  • Sie entlasten auch Angehörige, weil im Notfall schnelle Hilfe organisiert wird.
  • Bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Basistarif.
  • Es gibt viele ergänzende und sinnvolle Leistungen bei Hausnotrufsystemen, die Sie kostenpflichtig zubuchen können.
On

Was ist ein Hausnotrufsystem?

Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Notrufzentrale verbunden ist, die im Bedarfsfall Hilfe organisieren kann. Es gibt pflegebedürftigen und älteren, allein lebenden Personen die Möglichkeit, sich in Notlagen bemerkbar zu machen.

Wer benötigt ein Hausnotrufgerät?

Hausnotrufgeräte eignen sich für Menschen, die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen, jedoch durch Behinderung, chronische Krankheit oder altersbedingte Beeinträchtigung gefährdet sind und in Notlagen das Telefon nicht rechtzeitig erreichen würden.

Für Menschen mit Demenz ist ein Hausnotrufgerät eher ungeeignet. Es könnte sein, dass sie nicht in der Lage sind zu entscheiden, wann sie Hilfe benötigen, oder den Notruf unkontrolliert betätigen.

Wie funktioniert der Hausnotruf?

Das Auslösen des Notrufs erfolgt über einen in der Regel wasserdichten Funksender, den der Nutzer um den Hals oder als Armband trägt. Die Verbindung zur Notrufzentrale stellt ein Notrufgerät mit Freisprechanlage her, das an die Telefondose und ans Stromnetz angeschlossen wird. Ein Mitarbeitender der rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale nimmt bei Alarm Kontakt mit der Hilfe suchenden Person auf.

In der Notrufzentrale sind folgende persönlichen Daten des Kunden hinterlegt:

  • Adresse und Zugang zur Wohnung,
  • Gesundheitszustand und Vorerkrankungen,
  • Kontaktdaten von Angehörigen und / oder Bezugspersonen,
  • verordnete Medikamente,
  • Sofortmaßnahmen und
  • individuell vereinbarte Hilfepläne.


Je nach Situation werden

  1. Angehörige,
  2. Rettungsdienst oder
  3. Notarzt verständigt.
     

Neben den Hausnotrufsystemen, die mit einer Notrufzentrale verbunden sind, gibt es Notrufsysteme mit bis zu 10 gespeicherten Zielnotrufnummern. Diese Systeme wählen automatisch eine vorgegebene Reihenfolge von Telefonnummern, bis der Ruf mittels Drücken einer Telefontaste bestätigt wird. Es wird also gewährleistet, dass auf jeden Fall jemand ans Telefon geht. Sollte der Hilfesuchende nicht mehr sprechen können, werden automatisch Name und Adresse genannt.

Für den Fall, dass ein Nutzer sich nicht mehr bemerkbar machen kann, bieten viele Hausnotrufanbieter folgenden Service: Meldet ein Nutzer sich nicht mittels Knopfdruck in einer bestimmten vereinbarten Frist, erfolgt ein Kontrollruf der Zentrale.

Alle Notrufgeräte sind durch einen Akku gegen einen eventuellen Stromausfall von 10 bis 20 Stunden geschützt. Anders wäre dies, wenn der Strom vom Router ausfällt. Dadurch könnte sich das Gerät nicht einwählen. Hier müssen Sie besonders aufpassen.

Die Reichweite des Funksenders beträgt in der Regel bis zu 50 Meter. Bei der Installation des Notrufsystems sollten Sie testen, ob ein Notruf aus allen Räumen Ihrer Wohnung und auch vom Garten und Keller aus möglich ist. Bei DSL- oder ISDN-Anschlüssen sollten Sie klären, was passiert, wenn die Leitungen nicht funktionieren. Manche Notrufgeräte sind - gegen Aufpreis - für diesen Fall mit einer SIM-Karte ausgestattet, die den Notruf dann über das Mobilfunknetz weiterleitet.

Was benötigt man für das Hausrufnotsystem?

Sie benötigen lediglich die so genannte Teilnehmerstation, zusätzlich zu Ihrem Telefon. Sie ist nicht viel größer als das Telefon selbst. Die Teilnehmerstation wird durch den handlichen Notrufsender ergänzt, den Sie bequem bei sich tragen können.

Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich?

Sie benötigen einen

  1. normalen Telefonanschluss mit dreifach-TAE-Dose
  2. und eine freie Steckdose für die Stromversorgung des Geräts.
     

Sollte Ihr Telefon über einen Router laufen, könnte sich die Notwendigkeit ergeben, die Verbindung gesondert zu prüfen. Fragen Sie hier bei dem Anbieter nach!

Welche Leistungen bietet ein Hausnotruf?

Beim Leistungsangebot von Hausnotruf-Systemen gibt es verschiedene Angebote. Wenn Sie Angebote einholen, sollten Sie auf Tarife achten, die

  • die Aufstellung und Programmierung der Geräte,
  • die Einweisung Ihrerseits und einer von Ihnen benannten Kontaktperson in das System und
  • die Reparatur von Mängeln beinhaltet.

Oftmals sind diese Leistungen Bestandteil eines sogenannten Basistarifes.

Neben dem Basistarif gibt es oft weitere Tarife, wie z.B. sogenannte Komforttarife. Diese sind nur in Verbindung mit dem Basis-Tarif möglich und beinhalten je nach Anbieter zusätzliche Schlüsselhinterlegung, zusätzliche Geräte, regelmäßige Kontrollrufe und anderes.

Welche Zusatzleistungen bietet ein Hausnotruf?

Viele Anbieter halten Zusatzpakete vor, die man hinzubuchen kann. Dazu kann zum Beispiel gehören:

  1. sichere Schlüsselaufbewahrung in einem Tresor
  2. notwendige Module für Personen ohne Festnetzanschluss
  3. zusätzliche Funkfinger
  4. Verbindung zu Rauch-, Temperatur- oder Wassermeldern
  5. Falldetektoren (die automatisch einen Notruf absetzen, wenn sie einen Sturz registrieren)
  6. Zweitgeräte (ggfs. erforderlich zur Sicherung über mehrere Etagen)

Tipp: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, welche Leistungen bei einem Hausnotrufdienst für Sie wichtig sind.


Manche Anbieter von Hausnotrufdiensten offerieren gegen Aufpreis zusätzliche Serviceleistungen, wie zum Beispiel

  • die Erinnerung an die Medikamenteneinnahme,
  • einen Menüservice,
  • Besuchshundedienst oder
  • ambulante Pflege.

Der Hausnotruf wird gerne genutzt, weil die Pflegeversicherung den Basis-/ oder Standardtarif übernimmt. Die Kosten für die zusätzlichen, oft sinnvollen erweiterten Anwendungen, müssen von den Nutzer:innen selbst übernommen werden.

Welche Qualitätskriterien können beachtet werden?

Ein wichtiges Kriterium ist, ob der Anbieter sowohl in der Notrufzentrale als auch beim Hilfepersonal vor Ort qualifizierte Fachkräfte beschäftigt. Außerdem kann die Nutzung eines regionalen Hausnotruf-Anbieters von Vorteil sein, wenn die Helfer dadurch schnell vor Ort sein können.

Die Wahl eines Anbieters, der keine Notrufzentrale anbietet, sondern nur auf vorgegebene Telefonnummern schaltet, kann in akuten Situationen zu unnötigen Verzögerungen führen.

Checkliste: Worauf sollte man beim Vertragsabschluss achten?

Bevor Sie einen Vertrag mit dem Hausnotrufanbieter schließen, sollten Sie den Vertrag und das Kleingedruckte - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen - genau lesen. Darin finden Sie zum Beispiel Regelungen zur Leistung, zur Kündigung, zur Haftung und zum Datenschutz.

Diese Checkliste zeigt, auf welche 7 Punkte Sie beim Vertragsabschluss achten sollten: 

1. Installation 

In dem Vertrag müssen klar und verständlich die technischen Voraussetzungen und Ihre Mitwirkungspflichten beschrieben werden – besitzen Sie zum Beispiel den notwendigen analogen Telefonanschluss noch? Schauen Sie auch nach, wer die Installation übernimmt. Manche Anbieter übernehmen dies vor Ort für Sie, bei anderen müssen Sie dies selbst durchführen. Hierfür sollte eine leicht verständliche und ausführliche Anleitung bereitstehen.

2. Leistungsumfang  

Der Vertrag muss klar regeln, welche Leistung Sie vom Anbieter erwarten können: Welchen Handlungen muss er bei einem Notruf vornehmen? Wie viele Kontaktversuche muss er tätigen? Was passiert, wenn er niemanden erreicht? Wann muss er einen Notruf (110 oder 112) absenden? Finden regelmäßige Funktionstests statt und wenn ja, in welchem Abstand? Gibt es für Sie Mitwirkungspflichten? 

3. Kosten für Zusatzleistungen 

Die Preise des Vertrages müssen übersichtlich aufgelistet werden: Welche Kosten fallen für Sie an? Wer trägt die Kosten für einen Fehlalarm, für die Benachrichtigung einer Kontaktperson oder Verständigung des Notrufes? Fallen Kosten für Zusatzleistungen, z.B. für die Hinterlegung eines Zweitschlüssels oder den Anschluss eines Rauchmelders, an? 

4. Laufzeit und Beendigung des Vertrages

 Vertragslaufzeiten können unterschiedlich lang sein. Wir empfehlen einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von höchsten 2 Wochen zum Monatsende. So können Sie den Vertrag auch kurzzeitig beenden, sollten es die Umstände erfordern.  

Verträge mit einer festgelegten Vertragslaufzeit können nicht ohne weiteres vor dem Ablauf der Laufzeit beendet werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das kann z.B. beim Tod des Nutzers der Fall sein. Es sollte also geregelt sein, dass Erben unter Vorlage der Sterbeurkunde (Kopie) die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung haben. Alternativ sollte der Vertrag automatisch zum Ende des Monats enden, in dem der Nutzer verstirbt.

Beachten Sie: Im Falle der Vertragsbeendigung müssen Sie das Gerät in der Regel unverzüglich - möglichst innerhalb von 10 Tagen - kostenfrei zurücksenden. 

5. Reparatur 

Weist das Hausnotrufsystem einen Mangel auf, können Sie vom Anbieter verlangen, dass das Gerät repariert oder ausgetauscht wird. Kosten dürfen Ihnen dafür nicht in Rechnung gestellt werden. 

Haftung des Nutzers für Beschädigungen: Ist ein Gerät des Hausnotrufes trotz ordnungsgemäßer Nutzung mal defekt oder beschädigt, muss es vom Anbieter repariert oder sogar ausgetauscht werden. Kosten darf er Ihnen hierfür nicht berechnen. Doch selbst bei unsachgemäßer Behandlung darf Ihnen nur der Zeitwert, und nicht der Neuwert, des Gerätes in Rechnung gestellt werden.

6. Haftung

Hinterfragen Sie Bestimmungen zur Haftung kritisch. Achten Sie darauf, dass die Anbietenden die Haftung nicht unzulässig einschränken. Die Anbietenden haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch der Gehilfen – sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in unbegrenzter Höhe. Darüber hinaus haftet er für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten in Höhe des typischerweise zu erwartenden Schadens.  

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 11. Mai 2017 (Akz. III ZR 92/16) entschieden, dass Hausnotrufanbieter Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen müssen, wenn im Notfall nicht richtig gehandelt wird. Eine solche Pflichtverletzung dreht die Beweislast um. Der Hausnotrufanbieter muss nun beweisen, dass seine Pflichtverletzung nicht ursächlich für die gesundheitlichen Schäden war. Die Nutzenden selbst sollten nur bei "schuldhaftem" Verhalten haftbar gemacht werden können.  

7. Datenschutz  

Die Datenschutzbestimmungen regeln den Umgang der Anbietenden mit Ihren persönlichen Daten: Findet auch keine Weitergabe der Daten an andere Unternehmen oder Behörden statt? Befindet sich die Notrufzentrale sowie der Datenserver der Anbietenden in Deutschland oder zumindest in der EU? Besprechen Sie zudem im Vorfeld mit Ihren Angehörigen, in welchem Umfang Sie deren Kontaktdaten weitergeben dürfen.  

Was kostet ein Hausnotrufsystem?

Die einmalige Anschlussgebühr variiert zwischen 10 und 50 Euro, je nach Region und Anbieter. Die monatlichen Kosten liegen um die 20 bis 25 Euro im Basistarif; zwischen 30 und 50 Euro, wenn zusätzliche Leistungen hinzukommen.

Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Umständen (siehe unten) die Kosten in Höhe von 25,50 Euro monatlich. In diesen Kosten sind die Anschlussgebühren bereits enthalten. Sollte die Pflegeversicherung die Kosten übernehmen, zahlt diese direkt an den Anbieter des Hausnotrufs

Monatsbeiträge können mit Einzugsermächtigung, Dauerauftrag oder Überweisung beglichen werden. Vorsicht vor Abbuchungsaufträgen, hier kann eine erfolgte Abbuchung, anders als bei der Einzugsermächtigung, nicht mehr rückgängig gemacht werden.


Tipp: Prüfen Sie den Vertrag gründlich auf versteckte Kosten.


Wer beteiligt sich an den Kosten?

75 Prozent der Nutzer von Hausnotsystemen zahlen die Kosten selbst. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt Hilfestellung geben.

Personen, die im Rahmen der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt sind, können ein Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag wird vom MD geprüft. Nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes ist für die Bewilligung Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige

  • allein lebend oder über weite Teile des Tages allein lebend ist und
  •  jederzeit aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes (z.B. Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen, Herzanfälle, Fallneigung) mit dem Eintritt einer Notsituation zu rechnen ist,
  • in der es dem Pflegebedürftigen nur mit Hilfe des Hausnotrufsystems möglich ist, einen Notruf abzusetzen.

oder

  • mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbstständig abzusetzen.
     

Der Anbieter des Hausnotrufs muss von der Pflegeversicherung einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Die Pflegekasse übernimmt seit dem 1. September 2021 monatliche Mietkosten von 25,50 Euro. Die Kosten werden von der Pflegekasse direkt an den Leistungserbringer erstattet. In vielen Einrichtungen des betreuten Wohnens ist die Gebühr für ein Hausnotrufsystem in der Grundpauschale enthalten.

Krankenkassen beteiligen sich grundsätzlich nicht an den Kosten für einen Hausnotruf. Sie betrachten die Geräte als "Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens".

Wann kann ein Hausnotruf nötig sein?

Um zu entscheiden, ob ein Hausnotruf für Sie sinnvoll sein kann, orientieren Sie sich an folgenden Anhaltspunkten. Je mehr Punkte auf Sie zutreffen, desto sinnvoller kann ein Hausnotruf-System für Sie sein.

  • Ich lebe allein in meiner Wohnung.
  • Ich habe Angst, auszurutschen und mir etwas zu brechen.
  • Alleine zu baden oder zu duschen, ist für mich schwierig.
  • Manchmal ist mir schwindelig, ich fühle mich nicht mehr so sicher auf den Beinen.
  • Ich neige leicht dazu, zu stürzen.
  •  Ich bin gehbehindert.
  •  Ich bin schon einmal in meiner Wohnung ausgerutscht oder gestürzt.
  • Ich hatte schon einmal einen Schwächeanfall.
  • Meine Augen oder mein Gehör werden immer schlechter.
  • Ich hatte eine große Operation, deren Folgen mich beeinträchtigen.
  • Ich hatte schon einmal einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Ich habe manchmal Gleichgewichtsstörungen.
  • Ich leide unter einer chronischen Krankheit, die den Alltag bestimmt, zum Beispiel:
    • Asthma (etwa bei akutem Anfall)
    • Diabetes mellitus
    • Zuckerkrankheit (zum Beispiel Unter- oder Überzuckerung)
    • Epilepsie (etwa bei akutem epileptischem Anfall)
    • Hämophilie (Bluterkrankheit)
    • Herz-Kreislauf-Beschwerden (beispielsweise wenn ein Herzinfarkt vorzeitig bemerkt wird)

Checklisten für den Vergleich von Anbietern

Die Checkliste soll helfen, Anbieter, Gerät und Service passend für Sie zu finden. Notieren Sie sich für jeden in Frage kommenden Anbieter, wie es bei ihm gehandhabt wird - und entscheiden Sie dann beim Vergleich mehrerer Anbieter für sich, welche Punkte Ihnen besonders wichtig sind.

Allgemeine Anforderungen

  1. Welche Hilfe wird erwartet? Soll der Hausnotruf ausschließlich im Notfall Hilfe ermöglichen, oder möchten noch andere Dienste in Anspruch genommen werden, wie z.B. Weckdienst oder die Erinnerung an die Medikamenteneinnahme?
  2. Ist das Personal in der Notrufzentrale qualifiziert?
  3. Ist das Personal, welches zu Hilfe kommt, qualifiziert?
  4. Wurde nach Personen oder Stellen gefragt, welche im Notfall benachrichtigt werden sollen?
  5. Kann der Hilfeplan individuell gestaltet werden?
  6. Kommt sofort nach dem Notruf Hilfe?
  7. Hat der Anbieter seine Zentrale in der Region?
  8. Wird ein wöchentlicher / täglicher Testruf zur Sicherheit durchgeführt?

Beratung

  1. Werden bei der Kontaktaufnahme die gewünschten Auskünfte gegeben?
  2. Wird eine kostenlose, persönliche, freundliche und unverbindliche Beratung zu Hause angeboten?
  3. Wird nach den Wünschen und Bedürfnissen gefragt?
  4. Wird für Rücksprachen ein Ansprechpartner genannt? Wie ist der Ansprechpartner erreichbar - per Handy, Festnetz oder z.B. 0180-Rufnummer?
  5. Sind bei der Beratung / Besprechung alle Betroffenen beteiligt (Angehörige, Nachbarn)?
  6. Werden die Leistungs- und Qualitätsmerkmale der Anlage erklärt?
  7. Wird erläutert, welche weiteren Einzelleistungen bzw. Pakete es gibt?
  8. Wird das Hausnotrufsystem im Allgemeinen ausführlich erklärt, in der Notrufbearbeitung usw.?

Das Notruf-Gerät

  1. Ist die Einweisung in die Geräte verständlich und einfach?
  2. Ist die Handhabung der Geräte verständlich und einfach?
  3. Wird das Gerät durch eine Fachkraft installiert?
  4. Gibt es einen Funkfinger und ein Halsband?
  5. Sind der Funkfinger und das Halsband wasserdicht?
  6. Ist die Reichweite des Gerätes ausreichend? Funktioniert es auch noch im Garten und im Keller?
  7. Wurden die Leistungs- und Qualitätsmerkmale der Anlage genau erklärt?
  8. Funktionieren die Geräte auch bei Stromausfall?

Kosten

  1. Werden die Kosten der einzelnen Tarife oder Pakete erläutert?
  2. Werden die Kosten für die jeweiligen Einzelleistungen, wie z.B. Schlüsselhinterlegung sowie für die Zusatzleistungen erläutert?
  3. Wird auf Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung oder das Sozialamt hingewiesen?
  4. Ist der gewählte Anbieter von der Pflegeversicherung anerkannt?

Der Vertrag

  1. Ist der Vertrag gut lesbar und verständlich formuliert?
  2. Hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit?
  3. Ist die Kündigung mit einer höchstens zweiwöchigen Frist zum Monatsende möglich?
  4. Wird die Aufstellung, Einrichtung und Wartung ggf. kostenlos durchgeführt?

(Zusatz-)Leistungen

  1. Wurden die unterschiedlichen Pakete / Tarife erläutert?
  2. Werden weitere Zusatzleistungen angeboten (Schlüsselhinterlegung, Einbruch-, Feuer-, Bewegungs-, Kontakt-, oder auch Gasmelder, Weckdienst, Erinnerung an Medikamenteneinnahme, Menüservice, usw.)?
  3. Wird eine Preisliste bzw. ein Kostenvoranschlag für die Leistungen, Sonder- bzw. Serviceleistungen ausgehändigt?
  4. Kann der Dienst alle Leistungen anbieten, welche benötigt bzw. gewünscht werden?
Senioren Smart Home digitale Assistenzsysteme

Digitale Assistenzsysteme für Senioren

So hilft clevere Technik Senioren beim altersgerechten Wohnen.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Ratgeber Demenz
Den Schlüssel verlegt? Einen Termin vergessen? Immer öfter das passende Wort nicht parat? Keine Lust mehr auf Treffen…

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.