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Betreuungsrecht: Wer berät dazu?

Stand:
Bei einer Betreuungsstelle oder einem Betreuungsverein erhalten Sie Hilfe sowie alle notwendigen Formulare zur Vorsorge – von der Vorsorgevollmacht bis zur Patientenverfügung.
Patientin in der Praxis soll ein Formular unterschreiben

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sind Sie oder ein Angehöriger von Ihnen aufgrund von Krankheit oder Behinderung zeitweise oder auf Dauer nicht eigenständig handlungsfähig, kann ein gesetzlicher Betreuer unterstützen.
  • Betreuungsstellen beraten Betroffene, Angehörige oder Interessierte zum Thema Betreuungsrecht.
  • Über eine Betreuungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie zudem Hilfe beim Erteilen einer Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.
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Beratung zum Betreuungsrecht: Wo bekommen Sie Hilfe?

Wer nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann, ist auf unterstützende Hilfe anderer angewiesen. In manchen Fällen kann etwa die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers sinnvoll sein. Zumindest dann, wenn in einer gültigen Vorsorgevollmacht keine andere, volljährige Person zur Betreuung des Betroffenen bevollmächtigt wurde.

Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen zum Betreuungsrecht, können Sie sich bei einer Betreuungsstelle in Ihrer Nähe beraten lassen. Diese kommunale Institutionen finden Sie in fast jeder Stadt oder Kommune. In manchen Bundesländern heißen diese Institutionen mitunter auch anders.

Die Betreuungsbehörden sind immer staatliche Einrichtungen und können auch als „Betreuungsstellen für Erwachsene“ bezeichnet werden. Sie sind entweder bei den Gesundheitsämtern, den Jugendämtern oder auch in Rathäusern der Städte zu finden. Die Adressen finden Sie auf den Landesseiten oder den Seiten der jeweiligen Kommunen. 

Bei diesen Institutionen können Sie auch Beglaubigungen von Vollmachten vornehmen lassen. Weitere Informationen dazu haben wir bereits für Sie zusammengefasst.

Unterstützung bekommen Sie aber auch bei Betreuungsvereinen. Hier übernehmen ehrenamtliche Mitglieder des Vereins die Betreuungen und werden bei schwierigen Einzelfragen von hauptamtlichen Fachkräften unterstützt. Die eingetragenen Betreuungsvereine unterstützen und begleiten Angehörige, Betroffene oder Interessierte zu den Möglichkeiten einer gesetzlichen Betreuung, zur Vorsorgevollmacht sowie zur Patientenverfügung.

Betreuungsvereine sind mit dem örtlichen Betreuungswesen - zum Beispiel mit der Betreuungsbehörde, den Betreuungsgerichten oder anderen Betreuungsvereinen - vernetzt. Oftmals sind sie bei Wohlfahrtsverbänden wie der Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) angesiedelt.

Wo finde ich eine Betreuungsstelle in meiner Nähe?

Betreuungsvereine und Betreuungsstellen
Sie finden Betreuungsvereine und Betreuungsstellen in Ihrer Nähe im Telefonbuch oder Internet. In vielen Bundesländern gibt es zudem Pflege- oder Seniorenberatungsstellen und sogenannte Pflegestützpunkte. Die Beratungskräfte dort geben Auskunft über Hilfsangebote bei Ihnen vor Ort.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Darüber hinaus betreibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ein bundesweites Alzheimertelefon. Über die Hotline erhalten Sie bundesweit professionelle Beratung:
Alzheimer-Telefon: 030 - 259 37 95 14
Montag bis Donnerstag, 9 - 18 Uhr; Freitag, 9 - 15 Uhr
Beratung in türkischer Sprache: Mittwoch, 10 - 12 Uhr
Auch die örtlichen Alzheimergesellschaften stehen für persönliche Beratung zur Verfügung.
Adressen erhalten Sie beim Alzheimertelefon oder im Internetangebot der Gesellschaft.

Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche

Jeder Mensch kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung legen Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen fest. Mehr Informationen zur Patientenverfügung und dazu, wie Sie eindeutig und wirksam Ihre Wünsche äußern, erhalten Sie hier.
Textbausteine zum Download und Checklisten finden Sie in unserem Ratgeber. „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“. Hier gelangen Sie zur Leseprobe.

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