Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Stand:
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst machen, sollten Sie genau überlegen, welche Hilfe beispielsweise für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.
Pflegerin und älterer Herr

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klären Sie zunächst, für welche Fälle Sie professionelle Hilfe benötigen. Hier kann im Vorfeld die Beratung durch einen Pflegestützpunkt hilfreich sein.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
  • Klären Sie zum Beispiel, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt.
  • Bei Vorbereitung und Auswahl kann unsere Checkliste helfen.
On

Vergleichen Sie in Ruhe verschiedene Anbieter

Entscheiden Sie sich für den Einsatz professioneller Dienste, sollten Sie sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Die Leistungen der Pflegedienste können durchaus unterschiedlich sein. Das gleiche gilt für die Preise - je nach Bundesland. Die Anschriften der Pflegedienste in Ihrer Nähe erhalten Sie in Pflegestützpunkten oder bei Ihrer Pflegekasse.

Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Wahl des Pflegedienstes

Bei der Auswahl des Anbieters kann unsere folgende Checkliste helfen:

  • Sinnvoll ist es, vorab den genauen Bedarf zu klären, um festzustellen, welche Hilfe durch Angehörige und welche durch den Pflegedienst geleistet werden soll.
  • Überlegen Sie, ob der Pflegedienst bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder zur Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise zum Vorlesen oder Spazierengehen, eingesetzt werden soll!
  • Klären Sie mit der Pflegekasse, ob Leistungen zur Verfügung stehen und die Pflegekasse Teile der Kosten übernimmt.
  • Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt und ob er eventuell auf die individuellen Anforderungen spezialisiert ist! So gibt es zum Beispiel Pflegedienste für Kinderkrankenpflege oder für Patienten, die beatmet werden müssen.
  • Wenn es um die konkrete Auswahl eines Pflegedienstes geht, ziehen Sie durchaus mehrere in die engere Auswahl.
  • Die Pflegedienste, die in die engere Auswahl kommen, sollten Sie vorab bei einem Hausbesuch möglichst kostenlos und ausführlich über ihre Leistungen informieren und beraten.
  • Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben, zum Beispiel Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher. Fragen Sie die Pflegedienste, ob sie Ihre Wünsche erfüllen können!
  • Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern. Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
  • Gibt es eine Kontaktperson für Ihre Wünsche und Beschwerden?
  • Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen! Der Kostenvoranschlag gibt Ihnen Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wie viel Sie eventuell aus eigener Tasche zuzahlen müssen.
  • Der Pflegevertrag sollte schriftlich geschlossen werden. Darin sollte genau vereinbart sein, welche konkreten Leistungen der Pflegedienst wann, wie oft und zu welchem Preis erbringen muss. Achten Sie darauf, dass auch mündlich getroffene Vereinbarungen im Pflegevertrag festgelegt sind.
  • Der Pflegedienst sollte Ihnen nach Abschluss sofort eine Ausfertigung des unterzeichneten Vertrages aushändigen.
  • Der Pflegebedürftige kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er sein Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren hat. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte eine möglichst lange Kündigungsfrist im Vertrag geregelt sein, damit der Pflegebedürftige ausreichend Zeit hat, um sich einen neuen Pflegedienst zu suchen.
  • Treten bei der Pflege Probleme auf oder Ihnen missfällt Gravierendes, scheuen Sie sich nicht, dem Pflegedienst dies mitzuteilen! Oft hilft hier schon ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Individuelle und persönliche Hilfen zum Thema ambulante Pflegedienste und weitere Auskünfte rund um die Pflege bieten die Pflegestützpunkte und in einigen Bundesländern die Beratungsstellen der Kommunen oder der Verbraucherzentrale.

Helfen Noten für ambulante Pflegedienste bei der Auswahl?

Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist nahezu unüberschaubar. Neben gemeinnützigen Trägern gibt es eine Vielzahl privater Anbieter. Alle ambulanten Pflegedienste müssen von Gesetzes wegen einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden. Die Ergebnisse aus den Prüfungen der ambulanten Pflegedienste werden im Internet auf den Seiten der Pflegekassen als so genannte Transparenzberichte nach einem einheitlichen Schema "mit Schulnoten" veröffentlicht.

Inzwischen steht jedoch fest: Das System der Pflegenoten für ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, das vor einigen Jahren eingeführt wurde,  stellt die Qualität der Einrichtungen und Dienste häufig nicht differenziert und aussagekräftig darf. Das liegt daran, dass gute und sehr gute Noten bei unwichtigeren Kriterien schlechte Noten bei wichtigen Kriterien ausgleichen können. Deshalb soll das System der Qualitätsbewertung und -darstellung mit wissenschaftlicher Unterstützung umgestellt werden. Für Ende des Jahres 2024 wird ein neues System der Qualitätsdarstellung erwartet.

Für Pflegeheime gibt es seit 2020 erste Veröffentlichungen zur Pflegequalität nach einem neuen System. Für Pflegedienste wird das System der Qualitätsprüfung derzeit noch überarbeitet. Dazu überprüfen Wissenschaftler:innen, wie praxistauglich ein neues Verfahren ist, um die Qualität von Pflegediensten zu messen.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.