Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Was tun, wenn Ihnen der Heimplatz gekündigt wird?

Stand:
Pflegeunternehmen dürfen den Vertrag von Bewohner:innen kündigen – jedoch nur in Ausnahmefällen. Wir zeigen, unter welchen Bedingungen eine Kündigung durch ein Pflegeunternehmen rechtens ist und wie Sie reagieren können.
Ein älterer Mensch hält einen Gehstock fest.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflegeunternehmen können den Vertrag nur unter besonderen Bedingungen kündigen
  • Eine Kündigung durch das Pflegeunternehmen muss immer schriftlich erfolgen und begründet werden.
  • Bei einer ungerechtfertigten Kündigung sollten Sie die Kündigung als unwirksam zurückweisen.
On

Wann kann ein Pflegeunternehmen kündigen?

Anders als Bewohner:innen steht dem Pflegeunternehmen kein ordentliches, sondern nur ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das bedeutet: Das Pflegeunternehmen kann den Vertrag nur in Ausnahmefällen und bei einem sehr wichtigen Grund kündigen. Eine Kündigung durch das Pflegeunternehmen muss immer schriftlich erfolgen und begründet werden.

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) beschreibt verschiedene Gründe, warum ein Unternehmen einen Betreuungsvertrag kündigen kann:

  • Der Betrieb wird eingestellt oder geändert: Wenn ein Unternehmen seinen Betrieb einstellt, stark reduziert oder verändert, kann das eine Rechtfertigung für eine Kündigung sein. Das ist zum Beispiel bei einer Heimschließung, einem Umbau oder einer Minderung der Betreuungsplätze der Fall. Wenn durch die Fortführung des Vertrags das Unternehmen in unzumutbarer Weise belastet würde, können Unternehmer:innen bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats eine Kündigung zum Ende des nächsten Monats aussprechen.
    Bei einer Betriebseinstellung muss das Pflegeunternehmen Ihnen eine Ersatzeinrichtung nennen und Ihnen unter bestimmten Umständen die Umzugskosten erstatten. Wenn Ihnen das passiert, sollten Sie sich zu diesen Rechten unabhängig beraten lassen.
  • Ein:e Bewohner:in verweigert fachgerechte Pflege: Wenn bei einem pflegebedürftigen Menschen durch eine veränderte gesundheitliche Situation der Betreuungs- und Pflegebedarf angepasst werden muss, ist das Pflegeunternehmen dazu verpflichtet, diese Leistungen anzubieten. In der Regel ist das der Fall, wenn der Pflegebedarf steigt und ein höherer Pflegegrad beantragt werden soll.
    Wenn die im Pflegeheim lebende Person diese Änderung wiederholt nicht annimmt, auf gesetzte Fristen nicht reagiert und dem Unternehmen deshalb ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist, kann es ihn ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  • Fachgerechte Pflege ist nach gesundheitlicher Veränderung nicht möglich: Wenn im Vertrag mit dem Pflegeheim wirksam festgehalten ist, dass das Unternehmen die Leistungen nach einer gesundheitlichen Veränderung nicht anpassen muss, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Allerdings nur, wenn dem Pflegeunternehmen ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Ein Beispiel: Eine im Pflegeheim lebende Person wird nach einem Schlaganfall beatmungspflichtig. Die Einrichtung verfügt weder über die technischen Möglichkeiten noch über speziell geschultes Personal und hat deshalb eine entsprechende Pflege im Heimvertrag ausgeschlossen. In so einem Fall kann das Heim ohne Einhalten einer Frist eine Kündigung aussprechen.
  • Grobe Vertragsverletzung durch Bewohner:innen: Wenn eine im Pflegeheim lebende Person die im Heimvertrag festgelegten Regeln beharrlich ignoriert und stellt die Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses für das Unternehmen eine unzumutbare Belastung dar, kann das Pflegeheim ohne Einhalten einer Frist kündigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Heimbewohner:innen schuldhaft gehandelt haben. Grobe Vertragsverletzungen können beispielsweise sein.
    • Konstante Missachtung eines Rauchverbots
    • sexuelle Belästigung anderer Heimbewohner:innen
    • Angriffe auf das Pflegepersonal oder
    • die Zerstörung und Beschädigung von Heimeigentum.
  • Zahlungsverzug: Wenn eine im Pflegeheim wohnende Person ihre Rechnungen an zwei aufeinanderfolgenden Terminen gar nicht begleicht oder nur so wenig zahlt, dass insgesamt noch mehr als ein Monatsbetrag offen ist, hat das Pflegeheim die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen. Gleiches gilt, wenn die im Pflegeheim wohnende Person mit der Zahlung des Entgelts länger als zwei Zahlungstermine in Verzug ist und der rückständige Betrag zwei Monatsentgelte erreicht.
    Eine Kündigung ist allerdings nur dann möglich, wenn das Unternehmen der im Pflegeheim wohnenden Person eine angemessene Frist setzt und dabei auf die Kündigung hinweist.
    Ist ein:e Heimbewohner:in mit der Entrichtung des Entgelts für den Mietanteil in Rückstand geraten, dann ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn das Pflegeheim das Geld noch vor Ausspruch der Kündigung erhält. Die Kündigung wird unwirksam, wenn alle Rückstände innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage ausgeglichen werden.

Darüber hinaus kann es weitere schwerwiegende Gründe geben, die ein Festhalten am Vertrag für die Pflegeeinrichtung unzumutbar machen, so dass eine Kündigung möglich ist.

Ein Unternehmen kann den Vertrag im Übrigen nicht kündigen, um eine Entgelterhöhung durchzusetzen. Mehr zur Entgelterhöhung in Pflegeheimen lesen Sie im verlinkten Artikel.

Was sind die Folgen der Kündigung?

Durch eine wirksame Kündigung endet der Heimvertrag. Das Unternehmen ist nicht mehr verpflichtet, Wohnraum, Pflege und Betreuung anzubieten. Das bedeutet aber nicht, dass die pflegebedürftige Person sofort auf die Straße gesetzt werden darf, wenn sie nicht auszieht oder die Kündigung zurückweist. In diesem Fall muss das Unternehmen zunächst eine Räumungsklage einreichen. Im Rahmen der Klage prüft ein Gericht, ob die Kündigung wirksam ist. Erst wenn darüber ein Urteil vorliegt, kann die Räumung durchgeführt werden.

Ungerechtfertigte Kündigungen zurückweisen

Wenn Sie die Vermutung haben, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie diese als unwirksam zurückweisen. Besonders bei der Frage nach der schuldhaften Verletzung der Heimordnung kommt es in der Praxis immer wieder zu unterschiedlichen Bewertungen. Wir empfehlen, bei Kündigungen durch das Heim eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Dabei helfen Ihnen auch die Berater:innen der Verbraucherzentralen.

Umzug vorbereiten

Bei einer wirksamen Kündigung sollten Sie keine Zeit verlieren und ein neues Pflegeheim suchen. Ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe kann Sie bei der Suche unterstützen.

Adressen der Pflegestützpunkte bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege. Tipps für die Suche nach einem neuen Pflegeheim bekommen Sie außerdem im verlinkten Artikel. Hilfestellungen für einen reibungslosen Umzug bekommen Sie in diesem Artikel.

Hier finden Sie weitere Hilfe

Es gibt eine Reihe von Beratungsmöglichkeiten, die Sie bei einer Kündigung durch das Pflegeheim unterstützen. Fachkundige Beratung bieten

Senioren in einer Pflegeeinrichtung.

Pflege im Heim: Unsere Informationen für Pflegebedürftige

Von der Suche nach der passenden Einrichtung über den Umzug und Kostenfragen bis hin zur Hilfe bei Problemen: Wir informieren über die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen bei Verträgen mit Pflegeheimen.

BMUV-Logo

Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Heizung optimieren: Mit diesen 5 Tipps können Sie Kosten sparen

Etwa 85 Prozent des Energieverbrauchs in Ihrem Haus gehen aufs Heizen und das Erwärmen von Wasser zurück. Ist die Regelung der Heizung nicht optimal eingestellt, kann das höhere Heizkosten oder zu niedrige Temperaturen zur Folge haben.
Frau mit Handschuh dreht an Thermostat der Heizung

Heizung optimieren und Kosten sparen

Ihre Heizkosten steigen und die Räume werden trotzdem nicht richtig warm? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizungsregelung nicht richtig eingestellt ist.