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Symptome googeln: Vorsicht bei gesundheitlichem Rat aus dem Internet

Stand:
Ob Krankheiten, Behandlungen oder Medikamente: Immer häufiger wird Rat auch im Internet gesucht. Dort ist die Qualität aber teils nicht gesichert. Unsere Checkliste hilft, Informationsangebote einzuschätzen. Beachten Sie: Ein Blick ins Internet kann grundsätzlich keinen Arztbesuch ersetzen!
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer sich im Internet informiert, erhält einen schnellen Überblick, läuft aber auch Gefahr, eine eigene Erkrankung zu verharmlosen oder überzubewerten.
  • In Diskussionsforen unterscheidet sich die Qualität der Beiträge ganz erheblich. Und selbst Expertenforen dürfen nur allgemeine Ratschläge geben.
  • Wir bieten eine Checkliste, mit der Sie einschätzen können, ob eine Internetseite verlässliche Informationen liefert.
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Wer im Internet nach Antworten auf Fragen zur Gesundheit sucht, der trifft schnell auf Foren und Seiten, auf denen allgemeine und spezifische Informationen zu verschiedenen medizinischen Bereichen angeboten werden.

Bei einer solchen Recherche sollten Sie äußerst vorsichtig sein.

  • Die Qualifikation derjenigen, die einen Rat geben, schwankt im Netz ganz erheblich.
  • Oft stehen wirtschaftliche Interessen hinter Informationen zur Gesundheit – zum Beispiel, wenn Pharmafirmen Seiten betreiben oder Geld für Werbelinks an diejenigen fließt, die über Produkte und Arzneien informieren.
  • Die Qualität der verschiedenen Internetseiten unterscheidet sich stark. Verlassen Sie sich daher nicht ausschließlich auf Informationen aus dem Internet.
  • Kontaktieren Sie bei Gesundheitsbeschwerden Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Das Internet kann keinen Arztbesuch ersetzen.
  • Unsere Checkliste hilft Ihnen, Gesundheitsinformationen aus dem Netz auf ihre Transparenz und Verlässlichkeit zu prüfen. Sie hilft Ihnen auch zu erkennen, ob es sich um seriöse Anbieter handelt.

Auf diesen Seiten finden Sie Gesundheits-Infos im Netz

Informationsseiten

Sie liefern einen schnellen Überblick zu bestimmten Krankheiten und Behandlungen. Dadurch können Sie sich zum Beispiel besser auf ein Arztgespräch vorbereiten. Sie können jedoch auch auf fehlerhafte Information stoßen oder sie falsch einschätzen. Seriöse Informationen finden sich z.B. bei wissenschaftlichen Instituten, Ärzteorganisationen, Krankenkassen und Selbsthilfeorganisationen.

Diskussionsforen

In Diskussionsforen finden Sie Beiträge zu verschiedenen Gesundheitsthemen. Die Foren dienen dem Austausch von persönlichen Erfahrungen, die Qualität der Beiträge unterscheidet sich dabei sehr stark. Inwiefern diese Aussagen zutreffend sind oder nicht, ist oft schwer einzuschätzen.

Expertenforen

Wer sich an ein Expertenforum wendet, sollte prüfen, ob der Experte oder die Expertin auch die entsprechende Qualifikation hat, um eine fundierte Antwort geben zu können. Behalten Sie im Hinterkopf, dass die Antworten der Expert:innen allgemeine Informationen sind und sich nicht immer auf Ihre Situation anwenden lassen. Da die Experten keine individuelle Therapie empfehlen können, ist es stets ratsam, bei Unsicherheiten zum Arzt oder zur Ärztin zu gehen.

Vorsicht: Die Fragen und Antworten sind in der Regel auch für alle anderen Nutzer:innen frei einsehbar und über Suchmaschinen auffindbar. Achtung bei der Weitergabe persönlicher Daten: Geben Sie bei der Anmeldung zum Forum und bei der Kommunikation im Forum so wenig persönliche Daten wie möglich an. Verwenden Sie eine gesonderte E-Mail-Adresse: Damit vermeiden Sie, dass Sie unnötig Werbung auf Ihre persönliche E-Mail-Adresse erhalten.

Infografik Gesundheitlicher Rat aus dem Internet

Checkliste: 9 Kriterien für Transparenz und Verlässlichkeit

1. Wer ist Anbieter der Gesundheitsinformationen?

Name, vollständige Adresse und eine Kontaktmöglichkeit per Telefon oder per E-Mail sollten leicht auffindbar und gut lesbar angegeben sein.

Wir sind der Meinung: Wer nichts zu verbergen hat, kann auch sagen, wer er ist. Eine Kennzeichnung, wer der Anbieter der Informationen ist, stellt für uns daher eine grundlegende Voraussetzung für die Seriosität einer Informationsquelle dar. Der Zugang zu diesen Informationen sollte darüber hinaus über einen direkten Link von der Homepage leicht auffindbar sein.

►Tipps

Die Angaben finden sich in den Rubriken "Impressum" oder "Wir über uns". Keinesfalls sollte man sich mit einer Postfach-Adresse abspeisen lassen. Vorsicht ist auch geboten, wenn als einzige Kontaktmöglichkeit eine gebührenpflichtige Nummer zur Verfügung steht.

2. Welche Ziele und wirtschaftlichen Interessen verfolgt der Informationsanbieter?

Sie sollten ohne weiteres erkennen können, ob es sich um einen kommerziellen Anbieter handelt oder nicht. Bei kommerziellen Anbietern sollte die Branche (z.B. Arztpraxis, Pharmaunternehmen) erkennbar sein. Ansonsten sollte erkennbar sein, welche Ziele vom Anbieter verfolgt werden. Insgesamt sollten diese Angaben von der Startseite aus ohne Schwierigkeiten zu finden sein.

3. Wer ist Autor:in der Informationen oder fachlich verantwortlich?

Können Sie erkennen, wer für den Inhalt der Gesundheitsinformation fachlich verantwortlich ist und welche Qualifikation der Autor oder die Autorin bzw. Verantwortliche besitzt? Reine Meinungsäußerungen oder persönliche Erfahrungen von Nicht-Fachleuten oder Patient:innen dürfen nicht den Anschein einer "wissenschaftlichen" Information erwecken.

►Tipps

Je spezieller die Information ist, desto kritischer sollten Sie nach dem Autor oder der Autorin bzw. fachlich Verantwortlichen suchen. Handelt es sich also um eine Basisinformation, können Sie großzügiger sein als wenn Sie sich mit einer ganz speziellen, innovativen Therapie für eine schwere Erkrankung beschäftigen.

4. Wie schätzen Sie die Qualität der Information ein?

Ist der Inhalt der Information nachvollziehbar dargestellt? Können Sie erkennen, ob es sich bei den Aussagen um wissenschaftlich bewiesene Informationen, Vermutungen oder private Meinungsäußerungen des Autors oder der Autorin handelt? Verweisen sie auf wissenschaftliche Quellen? Wird die Wirkungsweise beschrieben, wenn es sich um ein Arzneimittel oder eine Behandlungsmethode handelt? Werden Belege oder andere Quellen genannt, die die zentralen Aussagen der Information bestätigen?

►Tipps

Glauben Sie eine Information erst, wenn Sie sie bei mindestens zwei verschiedenen Informationsanbietern gefunden haben. Die Anbieter der Information sollten dabei unterschiedliche Interessen verfolgen (siehe Kriterium 2).

Auch die Angaben zu Beweisen oder Quellen sollten kritisch betrachtet werden. Einzelfallberichte sind grundsätzlich keine wissenschaftlichen Beweise und nicht jede medizinische Kapazität, die eine Information angeblich unterstützt, gibt es wirklich.

5. Wie beurteilen Sie die Darstellung des Inhalts?

Wichtig ist eine ausgewogene Darstellung des Inhalts. Bei Informationen über Therapien oder Behandlungsmethoden müssen neben dem Nutzen weitergehende Informationen beispielsweise zu Risiken und anderen Behandlungsmöglichkeiten vorliegen. Gibt es unterschiedliche Meinungen in der Forschung, muss darauf hingewiesen werden. An der Ausgewogenheit einer Information können Sie schnell erkennen, ob es sich hierbei wirklich um eine "neutrale" Information zu einem medizinischen Thema oder doch eher um einen "Werbetext" handelt.

►Tipps

Bei folgenden Formulierungen sollten bei Ihnen alle Alarmsirenen angehen: "Absolut nebenwirkungsfrei", "100%ige Wirkungsgarantie", "Allheilmittel" oder "nur kurze Zeit verfügbar" (vergleiche auch Kriterium 8). Bei Texten, die solche Formulierungen enthalten, handelt es sich in der Regel um Werbung.

Das gleiche gilt, wenn Sie den begeisterten Bericht eines geheilten Patienten lesen. Selbst wenn es diesen Patienten tatsächlich gibt, heißt es noch lange nicht, dass die Behandlung auch bei Ihnen wirkt.

6. Wann wurde die Information erstellt?

Achten Sie darauf, ob die Informationen aktuell sind. Es muss für Sie erkennbar sein, wann die Informationen erstellt bzw. aktualisiert wurden.

Die beste Information nützt Ihnen nichts, wenn Sie nicht erkennen können, von wann sie stammt. Leider passiert es im Internet nicht selten, dass Seiten nicht mehr gepflegt und aktualisiert werden.

►Tipps

Auch hier gilt: Je spezieller die Information, desto aktueller sollte sie sein. Handelt es sich eher um allgemeinere Informationen zu Gesundheit und Krankheit, können Sie beim Erstellungsdatum etwas großzügiger sein. Handelt es sich dagegen beispielsweise um eine Information zu einer neuen Krebstherapie, ist das Datum unverzichtbar, um erkennen zu können, ob es sich hier tatsächlich um eine "neue" Therapie handelt.

7. Wirkt sich die Information auf eine bereits bestehende Arzt-Patienten-Beziehung aus?

Seriöse Internetseiten, die Patienteninformationen zu medizinischen Behandlungen veröffentlichen, sollten daher auf die Grenzen der Online-Information hinweisen und Ihnen sagen, in welchen Fällen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin aufsuchen sollten. Bei ernsteren Erkrankungen muss darauf hingewiesen werden, dass ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin keine Therapieänderung vorgenommen werden sollte.

►Tipps

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die allgemeinen ärztlichen Ratschläge im Internet. Was für viele passt, muss nicht unbedingt auf Sie zutreffen! Der Rat aus dem Internet kann einen Arzt-Patienten-Kontakt nur ergänzen aber nicht ersetzen. Treffen Sie wichtige Entscheidungen für Ihre Gesundheit niemals ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztind.

8. Erfolgt auf der Seite eine saubere Trennung zwischen Informationen und Werbung?

Die deutliche Trennung von Werbung und Information kann optisch durch unterschiedliche Fenster, Farbgestaltung, Schriften oder Ähnliches erfolgen. Möglich ist auch ein schriftlicher Hinweis wie "Anzeige". Werbung darf auf keinen Fall als wissenschaftliche Information "getarnt" werden.

9. Werden Datenschutzbestimmungen berücksichtigt?

Sind vertragliche Beziehungen vorgesehen, dürfen personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Kunden nur soweit erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie es für den Vertragsschluss unbedingt erforderlich ist. Der Kunde oder die Kundin ist vor Datenerhebung über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung der Daten und über die Widerrufsmöglichkeit einer Einwilligung aufzuklären. Auf die Datenschutzunterrichtung muss deutlich hingewiesen werden.

►Tipps

Leider informieren nicht alle Anbieter ausreichend über den Datenschutz. Wenn Sie nur allgemeine Fragen haben und keine sensiblen Daten versenden, ist eine Datenschutzunterrichtung weniger relevant. Ansonsten gilt: Überlegen Sie sich gut, was Sie im Internet über sich mitteilen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, Az. 5 O 8/23
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, Az. 6 U 217/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.