Das Wichtigste in Kürze:
- Mit persönlicher Beratung und zusätzlichem Service sind die Apotheken vor Ort nach wie vor für viele die erste Anlaufstelle für Arzneimittel.
- Im Internet locken die Versandunternehmen mit oft günstigeren Preisen als in der Vor-Ort-Apotheke. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte ist damit aber seit Dezember 2020 Schluss, da seitdem ein neues Gesetz gilt.
- Alle Apotheken - auch die Versandapotheken - sind zur Beratung verpflichtet.
Welche Apotheke für wen die richtige ist, lässt sich pauschal nicht sagen - so müssen Patient:innen etwa unterscheiden, ob sie verschreibungspflichtige oder rezeptfreie Arzneimittel benötigen; denn dabei gibt es erhebliche Unterschiede. Eine schnelle Orientierung bietet unsere Checkliste.
Vor-Ort-Apotheke
Vor-Ort-Apotheken sind meistens in der Nähe und bieten bei Bedarf persönlich und direkt pharmazeutische Beratung an. Dabei können Apotheker:innen oder pharmazeutisch-technische Assistent:innen auf die Symptome und die Wahl des richtigen Arzneimittels eingehen, die Wirkungen und Nebenwirkungen erläutern und die Medikamente mit weiteren Mitteln abgleichen.
Im Gespräch kann auch geklärt werden, ob Ärzt:innen hinzugezogen werden sollten.
Viele Apotheken bieten außerdem Gesundheitsberatungen an, messen den aktuellen Blutdruck oder Blutzucker oder verleihen entsprechende Geräte.
Dank dem "A" der Apotheken sind seriöse Händler:innen leicht und zweifelsfrei erkennbar, und die Medikamente sind meistens sofort verfügbar, durch den Notdienst auch rund um die Uhr. Falls jemand nicht in der Lage ist, selbst die Apotheke aufzusuchen, können Medikamente nach Hause geliefert werden.
Vor-Ort-Apotheken eignen sich folglich besonders für den sofortigen Medikamentenbedarf und für Personen, die eine persönliche Beratung vorziehen.
Die Vor-Ort-Leistungen im Überblick:
- Adhoc-Beschaffung akut benötigter Arzneimittel
- persönliche Beratung
- zusätzliche Serviceleistungen, die Patient:innen kostenlos bzw. gegen Entgelt in Anspruch nehmen können (zum Beispiel Blutdruck-/Blutzuckermessung, Impfberatung, Verleihen verschiedener Hilfsmittel etc.)
- teilweise Lieferdienst, welcher die benötigten Arzneimittel nach Hause liefert
- Notdienste
Nachteile vor Ort:
- Wettbewerb bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln regional sehr unterschiedlich
- die Preise müssen erfragt werden und sind nicht auf Anhieb ersichtlich
- schwierige und zeitaufwändige Preisvergleiche
- das Sortiment kann nicht komplett eingesehen werden
(Internet-)Versandhandel
Deutsche Versandapotheken unterliegen den gleichen Gesetzen wie Vor-Ort-Apotheken. Insbesondere dürfen sie den Versandhandel nur als Ergänzung zu einem niedergelassenen Apothekenbetrieb anbieten. Die Preise bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sind vorgegeben; nur bei rezeptfreien Arzneimitteln dürfen die Apotheken diese selbst bestimmen. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die Apotheke zudem verpflichtet, das preisgünstigste Präparat abzugeben, wenn der verordnende Arzt die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel (sog. Generikum) auf dem Rezept nicht ausgeschlossen hat.
Der Europäische Gerichtshof (Az. C-148/15) hatte zwar am 19. Oktober 2016 entschieden, dass die Preisbindung für ausländische Apotheken nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Deshalb konnten ausländische Versandapotheken Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren. Diese Regelung wurde jedoch durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz weitgehend abgelöst:
Laut Gesetz dürfen EU-Versandapotheken künftig keine Rabatte und Zuwendungen auf verschreibungspflichtige Arzneimitteln gewähren. Sie sind zur Einhaltung der in der Arzneimittelpreisverordnung verankerten Preisspannen gebunden. Demnach gilt für gesetzliche Versicherte künftig der gleiche Preis für rezeptpflichtige Arzneimittel, unabhängig davon, ob das Medikament bei einer Vor-Ort-Apotheke oder bei einer EU-Versandapotheke gekauft wird.
Diese Regelung betrifft gesetzliche Versicherte und Verordnungen auf Kassenrezept.
In Deutschland bekommen nur zugelassene Präsenzapotheken eine Erlaubnis zum Versandhandel. Seriöse Internetapotheken erkennt man an dem in Europa einheitlichen Sicherheitslogo. Auf den Seiten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information finden Sie ein Register aller deutschen Versandapotheken.
Auch Internetapotheken aus anderen Staaten der europäischen Union dürfen ihre Medikamente nach Deutschland verkaufen, wenn in dem Land ähnliche strenge Auflagen für den Vertrieb gelten wie in Deutschland. Momentan gilt das für Apotheken aus den Niederlanden, Schweden (nur verschreibungspflichtige Medikamente) und Tschechien (nur nicht verschreibungspflichtige Medikamente).
Wie wirkt sich der "Brexit" auf den Versandhandel mit Arzneimitteln aus?
Bei Arzneimitteln, die aus Großbritannien nach Deutschland geliefert werden sollen, haben sich durch den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union folgende Änderungen ergeben:
- Zulassungspflichtige Arzneimittel dürfen nach Paragraf 73 Arzneimittelgesetz (AMG) nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) an deutsche Endverbraucher:innen versendet werden. Da Großbritannien auch den EWR zum 31. Dezember 2020 verlassen hat, stellt der Versand zulassungspflichtiger Arzneimittel von Großbritannien nach Deutschland gegenwärtig eine Ordnungswidrigkeit dar, solange keine gewerbliche Einfuhrerlaubnis vorliegt.
- Weiterhin ist zu beachten, dass fortan eine Zollabfertigung erforderlich ist, welche die Lieferzeit erheblich verzögern kann, und ab einem Warenwert von 22 Euro die Einfuhrumsatzsteuer anfällt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des deutschen Zolls.
Vorteile Internethandel:
- günstige Preise für viele frei verkäufliche Arzneimittel
- gute Vergleichbarkeit der Preise über Internetportale
- bequeme Bestellung von Zuhause
- Lieferung nach Hause
Nachteile (Internet-)Versandapotheken:
- keine akute Versorgung aufgrund mehrtägiger Lieferzeiten
- Versandkosten können Preisersparnis zunichte machen
- Beratung per Telefon oder E-Mail ist eventuell nicht sofort verfügbar
- eventuell Unsicherheiten über die Seriosität der Apotheke
Varianten des Versandhandels
Verschiedene Versandapotheken kooperieren mit Supermärkten oder Drogerien. Die Bestellung erfolgt in den meisten Fällen auch über die Internetapotheke. Es gibt aber auch sog. Pick-up-Stellen, bei denen man die Rezepte direkt abgeben kann. Viele Versandapotheken bieten die Bestellung neben dem Internet auch per Post, Fax oder Telefon, mitunter auch per Katalog an. Innerhalb von 2 bis 3 Tagen können die Arzneimittel dann vor Ort abgeholt werden. Einen solchen Bestell- und Abholservice bieten allerdings nicht alle Drogeriemärkte an.
Eine weitere Variante bieten manche Internetversender zur Bezahlung an. So bekommen Kund:innen bei der Bestellung im Internet einen Code, den sie dann im kooperierenden Supermarkt der Versandapotheke bezahlen können. Daraufhin schickt dann die Internetapotheke das Paket zur bestellenden Person. Kund:innen ersparen sich damit die Preisgabe ihrer Kontodaten im Internet.
Die Kooperationspartner dürfen die Arzneimittel nicht selbst in ihren Räumlichkeiten anbieten. Das Preisniveau entspricht dem der jeweiligen Versandapotheke.
Für die pharmazeutische Beratung müssen die Kund:innen die Beratungshotline der kooperierenden Versandapotheke nutzen. Eine Beratung vor Ort findet nicht statt.
Diese Variante eignet sich für Personen, die die Vorteile der Versandapotheken nutzen wollen, jedoch mit zusätzlichen Bestell-, Bezahl- und Lieferwegen.
Vorteile Supermärkte, Drogerien und andere Pick-up-Stellen:
- schnelle Verfügbarkeit vor Ort
- günstige Preise für viele nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte
- ggf. zusätzliche Bestell- und Abholmöglichkeiten
Nachteile Supermärkte, Drogerien und andere Pick-up-Stellen:
- keine akute Versorgung aufgrund von mehrtägigen Lieferzeiten
- Beratung über Versandhändler per Telefon oder E-Mail nicht sofort verfügbar
- oft keine Vor-Ort-Beratung bei frei verkäuflichen Präparaten