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Geld sparen bei selbst gekauften Medikamenten

Stand:
Arzneimittel ohne Verschreibungspflicht erhalten Verbraucher ohne Rezept in der Apotheke, müssen sie aber auch selbst bezahlen. Dabei lassen sich durchaus einige Euros sparen.
Jemand steht vor einem Regal mit Arzneimitteln und nutzt ein Tablet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • So genannte Generika sind in der Regel erheblich günstiger als die bekannten Originalpräparate. Eine Alternative bieten auch Re-Importe.
  • Jeder Vertriebsweg bietet unterschiedliche Sparmöglichkeiten.
  • Monopräparate sind häufig günstiger als Medikamente mit mehreren Wirkstoffen.
  • Medikamente, für die keine Verschreibungspflicht besteht, gibt es teilweise auch auf Rezept.
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Für rezeptfreie Arzneimittel gibt es keine vorgegebenen Preise. Jede Apotheke kann in diesem Segment frei kalkulieren, was zu deutlichen Preisunterschieden auf dem Markt führen kann.

Geld sparen mit Generika

Neu eingeführte Medikamente verfügen über einen Patenschutz und dürfen daher nicht ohne Einwilligung des Herstellers durch ein anderes Pharmaunternehmen kopiert und vertrieben werden.

Läuft für einen Arzneimittelhersteller der Patentschutz eines Medikaments aus, dürfen andere Pharmafirmen das Präparat kopieren und günstiger auf den Markt bringen. Nachahmer-Präparate - sogenannte Generika - enthalten zwar die gleichen Wirkstoffe, werden aber unter einem anderen Namen und in einer anderen Verpackung angeboten. Auch die Form und Farbe der Pillen kann eine andere sein. Fragen Sie deshalb beim Kauf nach günstigen Generika.

Original und Generika können sich allerdings in den verwendeten Konservierungs- und Geschmacksstoffen unterscheiden. Patienten, die wissen, dass sie auf bestimmte Inhaltsstoffe allergisch reagieren, sollten bei der Wahl eines Arzneimittels auf diese Faktoren achten.

Generika sind in der Regel preiswerter als Originalarzneimittel, da keine teuren Forschungskosten anfallen. Da der Hersteller das Medikament "kopieren" und in Massen produzieren kann, sind Generika günstiger. Die Entwicklungs- und Herstellungskosten fallen demnach gering aus.


Worin unterscheiden sich Generika von Originalprodukten?

Grundsätzlich sind Generika genauso wirksam wie Originalpräparate. Weder Generika noch Originalpräparate können im Voraus hinsichtlich der Qualität und Verträglichkeit als "besser" oder "schlechter" beurteilt und eingestuft werden.

Neben den verwendeten Konservierungs- und Geschmacksstoffen sowie Hilfsstoffen unterscheiden sich Generika und Original in der sogenannten Bioverfügbarkeit. Die Bioverfügbarkeit gibt den Anteil an Wirkstoff wieder, der unverändert am Wirkungsort zur Verfügung steht. Mit anderen Worten: Sie beschreibt die Konzentration des Wirkstoffs, die der Körper aufnehmen und verarbeiten kann. Bevor ein Hersteller ein Generikum zulassen möchte, muss er eine sog. Bioäquivalenzstudie durchführen und nachweisen, dass sich die Bioverfügbarkeit des Generikums vom Original nicht in großem Umfang unterscheidet. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entscheidet dann, ob das Generikum zugelassen wird oder nicht. In der Regel liegt die erlaubte Spanne für die Bioverfügbarkeit des Generikums zwischen 80 und 125 Prozent.

Inzwischen machen Generika mehr als 75 Prozent aller verordneten Medikamente in Deutschland aus. Viele Patienten erhalten im Rahmen der Rabattverträge wechselnde Generika. In der Regel ist ein solcher Austausch unproblematisch.

Sollten Sie ein "neues" Generikum aufgrund eines neuen Rabattvertrages von Ihrer Apotheke erhalten, gilt es dennoch einiges zu beachten:

  • Die Apotheke kann Ihnen auch in begründeten Ausnahmefällen ein nicht-rabattiertes Arzneimittel abgeben, sollten Sie beispielsweise eine Unverträglichkeit oder eine allergische Reaktion gegen das rabattierte Medikament aufweisen. In diesem Fall kann die zuständige Apotheke Sie auch darauf hinweisen, das so genannte Aut-idem-Kreuz durch den verordnenden Arzt auf das Rezept ergänzen zu lassen.
  • In dringenden Fällen, wenn beispielsweise unverzüglich ein Antibiotikum benötigt wird, kann die Apotheke ebenfalls ein nicht-rabattiertes Arzneimittel aushändigen.
  • Weitere Ausnahmeregelungen können beispielsweise bei Nichtlieferbarkeit eines Rabatt-Arzneimittels gelten.

Fragen Sie ggf. in Ihrer Apotheke nach, inwieweit eine Ausnahmeregelung bei der Abgabe Ihres Wunschmedikaments möglich ist.


Re-Importe

Sparen lässt sich auch beim Kauf von Re-Import-Arzneimitteln. Hierbei handelt es sich um Medikamente, die in Deutschland hergestellt und ins Ausland exportiert werden, wo sie billiger zu kaufen sind, um sie dann wieder nach Deutschland zurückzuführen. Durch dieses Verfahren können die Arzneien in den Apotheken günstiger angeboten werden als identische Mittel, die direkt auf den deutschen Markt gelangen.


Sparen mit der Internetapotheke

Online-Apotheker locken auf ihren Homepages mit Sonderpreisen und Rabatten. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nur bei seriösen Versandapotheken bestellen. Diese erkennen Sie an dem in Europa einheitlichen Sicherheitslogo, bestehend aus einem weißen Kreuz auf grünem Grund. Alternativ finden Sie eine Liste der in Deutschland zugelassenen Internetapotheken auf den Seiten des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information.

Sie können beim Versandhandel im Internet erheblich sparen. Allerdings sollten günstige Preise für rezeptfreie Medikamente nicht dazu verleiten, mehr als nötig zu ordern. Da es mit einer schnellen Lieferung gelegentlich hapert, ist es nicht sinnvoll, akut benötigte Präparate übers Internet zu beziehen. Achten Sie außerdem auf die Versandkosten. Sie können die Ersparnis wieder aufheben.


Sparen in der Vor-Ort-Apotheke

Vor-Ort-Apotheken bieten ebenfalls viele Medikamente günstig an. Der Preisvergleich gestaltet sich jedoch häufig schwieriger als im Internet. Achten Sie daher auf Ankündigungen über Flyer oder direkt in der Apotheke oder fragen Sie gezielt nach günstigen Medikamenten und Sonderaktionen. Die meisten Apotheken arbeiten auch mit Kundenbindungsmodellen, wie Kundenkarten oder Bonuspunkten. Dafür gewähren Sie häufig Rabatte auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder sogar Best-Preis-Garantien auf bestimmte Produkte.


Monopräparate

Viele Bestseller in Apotheken - wie Grippemittel oder Kopfschmerztabletten - kombinieren unterschiedliche Wirkstoffe und versprechen damit besonders günstige Ergebnisse. Wer ein Mittel gegen Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, verstopfte Nase und Reizhusten nimmt, tatsächlich aber "nur" Kopf- und Rachenschmerzen hat, tut sich keinen Gefallen. Häufig haben die Wirkstoffe auch noch ungünstige Nebenwirkungen, beispielsweise Müdigkeit, die durch weitere Wirkstoffe mit noch mehr Nebenwirkungen ausgeglichen werden. Dazu sind solche Kombinationspräparate meistens deutlich teurer als Tabletten oder Sprays mit nur einem Wirkstoff. 


Rezeptfreie Medikamente auf Kosten der Krankenkasse

Unter bestimmten Bedingungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für apothekenpflichtige Medikamente. So bekommen alle Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr die ansonsten selbst zu kaufenden Mittel zum Beispiel gegen Erkältungen von der Krankenkasse bezahlt. Das Gleiche für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, wenn sie eine Entwicklungsstörung haben.

In manchen Fällen gehören die Arzneien auch zum Therapiestandard für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen. Die Arzneimittel-Richtlinie legt fest, für welche Medikamente das gilt.

Auch alternative Medikamente, darunter homöopathische, anthroposophische oder bestimmte pflanzliche Präparate übernehmen die Krankenkassen nicht automatisch. Viele haben jedoch in ihrer Satzung festgelegt, dass sie die Kosten bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zahlen.

Manche Krankenkassen haben auch Einzelverträge für die homöopathische Versorgung geschlossen. Wenn Sie in den Genuss dieser Leistung kommen wollen, müssen Sie sich jedoch für einen bestimmten Zeitraum auf dieses Versorgungsmodell festlegen und können nur bestimmte Ärzte aufsuchen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach solchen Angeboten, wenn Sie daran Interesse haben.

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Viele Menschen müssen dauerhaft Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder mit…
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Schmuckbild

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Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
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Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

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Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.