Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Schlafapnoe: Schiene gegen Atemaussetzer wird jetzt Kassenleistung

Stand:
Erwachsene, die beim Schlafen unter wiederholten Atemaussetzern leiden (das Syndrom heißt "obstruktive Schlafapnoe"), können künftig eine neue Behandlungsmethode von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Die so genannte Unterkiefer-Protrusionsschiene ist seit Februar 2021 Kassenleistung.
Eine Unterkiefer-Protrusionsschiene liegt auf dem Tisch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine so genannte Protrusionsschiene wird jetzt Kassenleistung für Erwachsene, die unter einer Schlafapnoe leiden.
  • Voraussetzung ist, dass andere Therapieformen für Sie nicht funktionieren. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Schiene.
  • Erster Ansprechpartner bei Schlafapnoe ist in der Regel der Hausarzt, der über die passende Therapie entscheiden kann. Die Schienen werden in Absprache mit Ihrem Zahnarzt angefertigt.
On

Unterkiefer und Zunge in Position halten und dadurch Atemaussetzer in der Nacht verhindern: Für Patienten, die unter Schlafapnoe leiden, kann eine so genannte Unterkiefer-Protrusionsschiene jetzt von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Eine Bedingung dabei: Sie darf dann verordnet werden, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden kann. Erster Ansprechpartner dafür ist der eigene Hausarzt.

Sobald die Verhandlungen über die Höhe der Vergütung abgeschlossen sind und die Abrechnungsziffern vorliegen, können Ärzte die Unterkiefer-Protrusionsschiene als Kassenleistung verordnen. Einzelne Krankenkassen übernehmen die Unterkiefer-Protrusionsschiene bei bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt als sogenannte Satzungsleistung.

Die "obstruktive Schlafapnoe" ist die häufigste Form von Atmungsstörungen beim Schlafen. Ursache hierfür hier können anatomische Besonderheiten im Mund- und Rachenraum aber auch andere Risikofaktoren wie starkes Übergewicht sein. Die Wahrscheinlichkeit, an einer obstruktiven Schlafapnoe zu erkranken, nimmt ab dem 45. Lebensjahr stetig zu.

Beim Schlafen erschlafft die Rachenmuskulatur und die Zunge sinkt zurück. Typische Symptome von Schlafapnoe sind sehr lautes Schnarchen und eine unregelmäßige Atmung 
Kommt es sogar zu einem kurzzeitigen kompletten Verschluss, setzt der Atem vollständig aus. Dauert dieser Vorgang länger als zehn Sekunden, spricht man von einer Apnoe.

Als Folge sind viele Menschen mit einer Schlafapnoe tagsüber schläfrig und weniger leistungsfähig. Eine unbehandelte Schlafapnoe wird zudem mit Bluthochdruck, Herzinfarkt und Schlaganfall in Verbindung gebracht.

Eine Alternative, wenn andere Behandlungen nicht funktionieren

Die Therapie der obstruktiven Schlafapnoe hängt u.a. vom jeweiligen Schweregrad der Beeinträchtigung ab. Können bei leichten Erkrankungen Gewichtsreduktion und eine andere Schlafposition helfen, greift man bei zunehmendem Schweregrad auf eine Überdrucktherapie als Standard zurück. Dabei wird über eine Atemmaske beim Schlafen ein Überdruck erzeugt, der die Atemwege offen hält.

Kann diese Überdrucktherapie nicht erfolgreich zur Behandlung eingesetzt werden, können Erwachsene künftig eine so genannte Unterkiefer-Protrusionsschiene verordnet bekommen, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt.

Wie wirkt die Unterkiefer-Protrusionsschiene?

Die Unterkiefer-Protrusionsschiene wird für die Betroffenen individuell angefertigt. Es handelt sich um eine zweiteilige verstellbare Schiene. Die Betroffenen tragen diese spezielle Schiene nachts im Mund, wodurch der Unterkiefer und die Zunge weiter vorne gehalten werden. Die Muskeln bleiben stabil und die Atemwege offen.

Der Beschluss zur Aufnahme der Unterkiefer-Protusionsschiene als Kassenleistung ist am 24. Februar 2021 in Kraft getreten.

Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kann jetzt als vertragsärztliche Leistung verordnet werden. Erster Ansprechpartner für Sie ist Ihr Hausarzt. Sollte eine Schiene in Betracht kommen, muss dann auch der Zahnarzt eingeschaltet werden und die Möglichkeiten für eine Schiene untersuchen. Der Zahnarzt lässt die Schiene schließlich anfertigen und sorgt dafür, dass sie korrekt sitzt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.