Wer die Reha bezahlt und wie Sie Ihren Kostenträger herausfinden
Grundsätzlich haben alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen, also auch Rentner, mitversicherte Ehepartner, Kinder und Jugendliche, Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen.
Das müssen Sie wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.
Das sind andere Kostenträger: Abhängig von der beruflichen Situation und der Ursache der Erkrankung, zahlen entweder die Renten-, die Unfall- oder die Pflegeversicherung die Kosten der Reha. Aber auch die Alterssicherung der Landwirte, die Träger der Kriegsopferversorgung, das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger können in Betracht kommen. Diese übernehmen in der Regel die Behandlungs- und Unterbringungskosten der Reha, aber auch die Kosten für die An- und Abreise und den Gepäcktransport.
Sind Sie erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, ist der Kostenträger für die Reha-Maßnahme in der Regel die Deutsche Rentenversicherung.
Wird mein Antrag abgelehnt, wenn ich ihn beim falschen Kostenträger eingereicht habe?
Wenn Sie den Reha-Antrag beim falschen Kostenträger eingereicht haben, wird ihr Antrag deswegen nicht abgelehnt.
Jeder Rehabilitationsträger muss beim Eingang eines Antrags prüfen, ob er zuständig ist. Ist das nicht der Fall, muss er den Antrag innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Reichen Sie zum Beispiel Ihren Reha-Antrag versehentlich bei der Krankenkasse ein, obwohl die Deutsche Rentenversicherung für die Entscheidung über den Reha-Antrag zuständig wäre, leitet ihn die Krankenkasse an die Rentenversicherung weiter.
Habe ich als privat Versicherte:r einen Anspruch auf eine Reha?
Wer privat krankenversichert ist und zudem nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, zum Beispiel als Selbstständige:r, hat in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha.
Bei Privatversicherten entscheidet der Versicherungsvertrag, ob eine Reha-Maßnahme vom Krankenversicherer übernommen wird.
Tipp: Beachten Sie bei der Tarifauswahl, ob und welche Reha-Leistungen darin enthalten sind und welche Voraussetzungen an einen Reha-Anspruch geknüpft sind.
So stellen Sie einen Antrag auf Reha
Den Antrag müssen Sie als Patient:in selbst stellen. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin unterstützt Sie dabei.
Antragsformulare gibt es zum Beispiel bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Krankenkassen und Versicherungsämtern. Sie können auch einen formlosen Antrag stellen. Dann erhalten Sie vom Rehabilitationsträger die entsprechenden Formulare, die Sie ausfüllen und zurückschicken müssen.
Wenn eine Reha unmittelbar nach einer Behandlung im Krankenhaus notwendig ist (Anschlussheilbehandlung), hilft in der Regel der Sozialdienst der Klinik bei der Antragsstellung. Sprechen Sie in diesem Fall die behandelnden Ärzte im Krankenhaus direkt darauf an und fragen Sie nach der Möglichkeit einer Reha als Anschlussheilbehandlung.
Haus-, Fach- oder Betriebsärzt:innen sind die ersten Ansprechpartner. Sie können abklären, ob die Voraussetzungen für eine Reha vorliegen, und ob die Reha ambulant (also in einer Reha-Klinik in der Nähe Ihres Wohnorts, wobei Sie zu Hause wohnen) oder stationär (mit Unterbringung in einer Reha-Klinik) sinnvoll ist.
Den Befundbericht des Arztes müssen Sie dem Reha-Antrag beifügen. Je besser und ausführlicher die medizinische Notwendigkeit begründet und dokumentiert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Reha genehmigt wird. Aus dem Antrag sollte deutlich werden, inwieweit sich die medizinischen Befunde auf Ihre alltäglichen Aktivitäten auswirken. Unterstützen Sie Ihren Arzt, indem Sie die notwendigen Angaben machen und Ihre Einschränkungen im Alltag beschreiben. Wichtig ist auch darzulegen, warum die bisherigen ambulanten Maßnahmen vor Ort nicht ausreichend sind.