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Woran erkenne ich einen guten Zahnarzt?

Stand:
Mit den folgenden Tipps können Patient:innen die Qualität einer Zahnarztpraxis gut selbst einschätzen.
Zahnarztinstrumente

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das A und O einer guten Zahnarztpraxis ist eine auf Augenhöhe verständliche und umfassende Beratung durch Zahnärzt:innen. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt nimmt sich ausreichend Zeit und bespricht Diagnose, Therapie und Alternativen.
  • Qualifizierte Zahnärzt:innen legen viel Wert auf Zahnvorsorge und Zahnerhaltung und bieten Patient:innen Tipps für die häusliche Mundpflege an.
  • Spezialist:in kann sich jede oder jeder nennen. Patient:innen sollten auf seriöse und anerkannte Titel achten.
  • Bewertungsportale für Zahnärzt:innen können bei der Wahl helfen, bieten aber nicht immer verlässliche Informationen.
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Gute Praxisorganisation

Gerade Berufstätige kennen das: Besondere Terminangebote am Abend kommen den Bedürfnissen von Patient:innen entgegen. Aber flexible Öffnungszeiten sagen noch nichts über die Qualität einer Zahnarztpraxis aus. Lange Wartezeiten auf einen Termin oder lange Wartezeiten in der Praxis sind oft ein Indiz für eine schlechte Praxisorganisation. Patient:innen sollten bei einem fest vereinbarten Termin grundsätzlich nicht länger als 30 Minuten warten müssen. Bei Schmerzen sollte es stets möglich sein, zeitnah einen Termin zu erhalten.

Viele Praxen bieten ein sogenanntes Recall System an, bei dem Patient:innen eine automatische Benachrichtigung erhalten, um sie an zahnärztliche Kontrolltermine zu erinnern. Denn: Zweimal im Jahr haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung.

Kompetentes Erstgespräch und gründliche Eingangsuntersuchung

Wenn sich Patient:innen in einer neuen Praxis vorstellen, sollte die Zahnärztin oder der Zahnarzt ein ausführliches Erstgespräch führen. Dabei wird nach bestehenden Erkrankungen wie Karies, Parodontitis oder anderen Grunderkrankungen gefragt, sowie nach möglichen Therapiewünschen.

Wichtig ist auch eine gründliche Erstuntersuchung, damit sich die Zahnärztin oder der Zahnarzt ein eigenes Bild vom gesundheitlichen Zustand der Zähne und des Zahnfleisches machen kann. Dazu gehört manchmal auch ein Röntgen der Zähne.

Beratung und Wahlfreiheit bei anstehenden Behandlungen

Steht eine konkrete Behandlung an, muss das zahnärztliche Fachpersonal die Patient:innen in verständlicher Sprache beraten. Das Aushändigen von schriftlichen Informationen ersetzt niemals das verpflichtende Gespräch. Die Beratung sollte nicht im Liegen stattfinden, sondern sitzend und auf Augenhöhe mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt. Nicht das Praxispersonal, sondern Zahnärzt:innen beraten Patient:innen umfassend zum Verlauf der Therapie und deren Risiken und bieten Alternativen an.

Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt mit Kassenzulassung  ist verpflichtet, die Therapien und Leistungen der Krankenkasse ausführlich darzustellen. Vorsicht ist geboten, wenn Kassenleistungen als unzureichend abgewertet und nur eine kostenpflichtige Therapie vorgeschlagen wird. In vielen Fällen ist eine Behandlung ohne kostenpflichtige Extras möglich (Ausnahme unter anderem: Zahnersatz).

Hinweis: Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt, die/der nicht nur am Geld der Patientin oder des Patienten interessiert ist, wird kostenfreie Alternativen der Krankenkasse benennen und Zusatzangebote mit privaten Mehrkosten als solche darstellen. Unterschiede in Preis und Qualität müssen für die Patientin oder den Patienten klar nachvollziehbar sein.

Fassen Sie am Ende der Beratung nochmal die für Sie wesentlichen Punkte zusammen, die Ihnen erklärt wurden und teilen Sie diese der Zahnärztin oder dem Zahnarzt mit. So haben Sie die Gewissheit, dass Sie alle wesentlichen Punkte der anstehenden Behandlung und mögliche Kosten verstanden haben. Bei teuren und länger andauernden Therapieangeboten fertigen Sie zuhause ein kurzes Gedächtnisprotokoll an. So haben Sie immer einen Überblick über die laufende Behandlung.

Fokus: Mundpflege daheim

Kompetente Zahnärzt:innen legen viel Wert auf eine gute Zahnvorsorge. Das bedeutet, dass sie den Patient:innen im Rahmen der Kontrolltermine regelmäßig Tipps und Hilfestellungen für die häusliche Mundpflege geben. Zudem sollten sie regelmäßig die Tiefe von Zahnfleischtaschen messen, um frühzeitig eine Parodontitis zu erkennen und zu behandeln.

Der sogenannte Parodontale Screening Index (PSI) ist dabei als Früherkennungs-Untersuchung alle zwei Jahre Kassenleistung.

Hinweis: Eine gute Zahnärztin oder guter Zahnarzt bindet die Patientn oder den Patienten aktiv in die Zahnvorsorge ein und ist nicht primär darauf bedacht, regelmäßig eine teure Professionelle Zahnreinigung zu verkaufen. Denn: Entscheidend ist weniger die Zahnreinigung in der Praxis als vielmehr die täglich, korrekt durchgeführte Mundhygiene daheim.

Wenn sich Patient:innen für eine professionelle Zahnreinigung entscheiden, sollten sie darauf achten, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt selbst das Ergebnis der Zahnreinigung im Nachgang kontrolliert.

Vorsicht vor angeblichen Spezialisten

Unter Zahnärzt:innen herrscht hoher Wettbewerb. Mit plakativen Bezeichnungen, die Erfahrung und Kompetenz versprechen, werden gerne neue Patient:innen angeworben. Anderes als in den übrigen Arztgruppen gibt es aber im zahnmedizinischen Bereich nur wenige Facharzt-Titel.

Hierzu gehören die Fachzahnärzt:innen für Parodontologie, Kieferorthopädie und Oralchirurgie. Begriffe wie "Implantologe" oder "Prophylaxe Spezialist" sind nicht geschützt und bieten daher allein kein Qualitätsmerkmal.

Patient:innen sollten darauf achten, ob der Titel an die Fortbildung einer Fachgesellschaft geknüpft ist. Dazu gehört beispielsweise der DG PARO-Spezialist für Parodontologie.

Vorsicht bei Arztbewertungsportalen

Arztbewertungsportale, auf denen Patient:innen auch Bewertungen zu Zahnärzt:innen finden können, erfreuen sich mittlerweile großer Beliebtheit. Patient:innen sollten jedoch wissen, dass Verzerrungen und Manipulationen möglich sind.

Hinweis: Zum Beispiel können Ärzt:innen bei einigen Bewertungsportalen sogenannte "Premium-Einträge" kaufen, sodass sie in der Trefferliste ganz oben erscheinen oder farblich hervorgehoben werden. Dieses Ranking ist dann nicht auf positive Bewertungen zurückzuführen.

Viele Ärzt:innen haben bislang nur wenige, unter Umständen sogar nur eine Bewertung erhalten. So lässt sich keine fundierte Meinung über eine Praxis bilden. Patient:innen sollten daher auch Freunde, Bekannte und Kolleg:innen um Rat fragen.

Die Bundeszahnärztekammer hat gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung einen Leitfaden zu Qualitätsanforderungen für Zahnbewertungsportale entwickelt, mit dem sich die Qualität von Zahnbewertungsportalen einschätzen lässt. Entscheidend für ein qualitatives Bewertungsportal sind vor allem ein verständliches, transparentes Bewertungsverfahren und eine Trennung von Inhalt und Werbung im Portal.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, Az. 5 O 8/23
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, Az. 6 U 217/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.