Kostenloses Online-Seminar "Wichtige Rechtsfragen zur Fernwärme!“ am 13. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Das Notvertretungsrecht für Ehegatten: Was ist das?

Stand:
Ehegatten haben in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Dieses ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Schmuckbild: Mann sitzt am Krankenhausbett seiner Ehegattin

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur im Bereich der Gesundheitssorge gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten.
  • Das Recht ist zeitlich auf sechs Monate begrenzt.
  • Es gibt Ausschlussgründe vom Notvertretungsrecht für Ehegatten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ehegatten in Scheidung leben.
On

Nur im Bereich der Gesundheitssorge

Kann der oder die Ehegatt:in aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seine beziehungsweise ihre eigenen Angelegenheiten gegenüber Ärzt:innen, der Krankenkasse, einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung nicht selbst regeln, so kann der andere Ehegatte in diesem eng gesteckten Rahmen für ihn beziehungsweise sie tätig werden. Er beziehungsweise sie kann in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder untersagen. Der oder die Ehegatt:in kann alle erforderlichen Verträge, zum Beispiel Behandlungsverträge, abschließen und über freiheitsentziehende Maßnahmen im Krankenhaus oder im Heim entscheiden, sofern die Dauer der Maßnahme im Einzelfall sechs Wochen nicht überschreitet. Im Rahmen der Befugnisse, die dem oder der vertretenden Ehegatt:in übertragen sind, sind die Ärzte ihm beziehungsweise ihr gegenüber von ihrer Schweigepflicht entbunden.

Hinweis: Das Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften. Es gilt nicht für Menschen, die nicht verheiratet sind und auch nicht im Verhältnis zu Kindern, Eltern oder Geschwistern.

Dauer des Notvertretungsrechts

Die Sechsmonatsfrist beginnt, wenn das Vertretungsrecht erstmals gegenüber einem oder einer Ärzt:in ausgeübt wird und die entsprechende medizinische Situation festgestellt wurde. Dieser Zeitpunkt ist schriftlich festzuhalten. Der oder die Ärzt:in fragt den oder die Ehegatt:in, der beziehungsweise die die Vertretung übernehmen soll, ob Gründe vorliegen, die das Notvertretungsrecht ausschließen. Anschließend lässt sich der:die Ärzt:in schriftlich bestätigen, dass das Vertretungsrecht in der aktuellen medizinischen Situation bisher noch nicht ausgeübt wurde. Hierfür wird ein Formular der Bundesärztekammer genutzt. Dieses Schriftstück wird dem vertretenden Ehegatten ausgehändigt. Denn dieses ist erforderlich, um das Vertretungsrechts auszuüben. 
 

Hinweis: Sie müssen die Bestätigung des Arztes immer vorlegen, wenn sie eine Vertretungshandlung im Bereich der Gesundheitssorge im Rahmen des Notvertretungsrechts vornehmen.

Die Dauer von sechs Monaten kann nicht verlängert werden. Wenn die sechs Monate ver-strichen sind, muss ein:e Betreuer:in bestellt werden. Dies kann auch der:die Ehegatt:in sein.

Ausschlussgründe

Ausschlussgründe sind

  • Trennung vom Ehegatten
  • dem Arzt bekannt ist, dass der:die erkrankte Ehegatt:in eine Vertretung durch den Ehegatten nicht wünscht
  • Vollmacht in der Gesundheitssorge für eine andere Person
  • Bestehende Betreuung
  • Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht

Der Widerspruch kann im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Der:die Ärzt:in kann in das Vorsorgeregister einsehen.

Das Notvertretungsrecht ist also thematisch und zeitlich eingeschränkt. Daher ist es sinnvoll, weiterhin eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Denn nur damit erfassen Sie zum einen alle Aufgabenbereiche und zum anderen gilt diese Vorsorgevollmacht ohne Zeitbegrenzung

Hier finden Sie weitere Informationen zu Vorsorgevollmacht.  

Hilfen bei der Erstellung

Sie können Ihre individuellen Dokumente mit dem Online-Tool „Selbstbestimmt - die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen“ erstellen. Dieser Online-Service ist kostenfrei hier erreichbar. Hier können Sie interaktiv und Schritt für Schritt eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhält man individualisierte Vorsorgedokumente. Damit die Dokumente allerdings Wirksamkeit entfalten, müssen diese ausgedruckt und unterschrieben werden.

Sie können bei der Erstellung Mustervordrucke verwenden (Muster des Bundesministeriums der Justiz , Musterformulare aus dem Ratgeber „Betreuungsrecht - mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht" oder dem "Vorsorge-Handbuch" der Verbraucherzentralen).
 

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an allen deutschen Flughäfen für Montag, den 10. März an. Auch einige Nahverkehrsbetriebe informieren über Streiks im ÖPNV ab Montag, teils für mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Schmuckbild

Für Ihre Rechte – aktuelle Fälle aus der Rechtsdurchsetzung

Drei spannende Fälle zeigen, wie Verbraucherrechte im Alltag verletzt werden und was die Verbraucherzentrale dagegen tut. Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabstelle Recht, und Niklaas Haskamp sprechen über irreführende Werbung, Mogelpackungen und Händler, die das Widerrufsrecht einfach ignorieren.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.