Wann müssen Kinder gegen Masern geimpft sein?
Kinder ab einem Jahr, die in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege betreut werden, sowie Schulkinder müssen eine Masern-Schutzimpfung nachweisen, außer wenn sie durch eine bereits durchlebte Masern-Infektion immun sind.
Dies gilt auch für Kinder, die bereits 4 Wochen in einem Kinderheim betreut werden sowie alle nach 1970 Geborenen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Geflüchtete untergebracht sind.
Eine Ausnahme besteht für Kinder, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Was müssen Eltern nachweisen?
- Kinder unter einem Jahr müssen noch keinen Nachweis vorlegen. Sie können auch ohne Nachweis aufgenommen werden.
- Kinder ab einem Jahr müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen.
- Kinder ab zwei Jahren müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder eine Masern-Immunität nachweisen.
- Die Immunität kann durch einen Bluttest, die sogenannte Titerbestimmung festgestellt werden.
Was ist, wenn Eltern eine Impfung nicht nachweisen?
Kinder, die nicht geimpft sind oder deren Eltern keinen Nachweis über die Impfung erbringen, können nicht im Kindergarten, Kinderkrippe oder einer Kindertagespflege betreut werden. Schüler:innen mit fehlender Impfung können vom Schulbesuch allerdings nicht ausgeschlossen werden. Eltern, aber, die ihre Kinder nicht impfen lassen, drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro.
Für Kinder, die vor dem 1. März 2020 schon in ihrer Kita oder Schule waren, gab es für den Nachweis eine Übergangsfrist, die mehrfach verlängert wurde. Sie ist zum 31. Juli 2022 ausgelaufen.
Liegt der Nachweis nicht vor oder gibt es Zweifel an der Echtheit, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Gibt es keinen berechtigten Grund dafür, warum ein Kind nicht geimpft ist, kann das Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern einleiten oder sogar ein Betretungsverbot aussprechen.