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Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht

Stand:
Selbst einfache Beerdigungen kosten schnell 3000 bis 5000 Euro: Wer das nicht seinen Angehörigen überlassen möchte, für den kommen unter anderem Sterbegeldversicherungen in Frage. Aber gerade ältere Versicherte zahlen dabei oft drauf. Wir zeigen Alternativen.
Eine Frau steht mit Blumen in der Hand an einem Sarg.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer für die eigene Bestattung vorsorgen möchte, sollte nicht auf Versicherungen setzen. Wenn Sie erst kurz vor der Rente oder noch später eine Police abschließen, zahlen Sie oft drauf.
  • Sparpläne und Verträge mit Bestattern sind oft eine Alternative. Wer von Sozialhilfe lebt, sollte sich außerdem gut überlegen, ob er das Geld überhaupt mühsam beiseitelegt.
  • Zum Thema gibt es bei den Verbraucherzentralen einen Ratgeber. Das Buch "Was tun, wenn jemand stirbt?" richtet sich auch an Angehörigen, beinhaltet Checklisten und erklärt wichtige Formalitäten.
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Die Kosten für die eigene Beerdigung wollen viele nicht ihren Erben hinterlassen. Selbst einfache Bestattungen kosten schnell 3000 bis 5000 Euro. Was aber tun, wenn Sie sich darauf vorbereiten möchten? Denn natürlich ist auch der Tod ein Geschäft, bei dem Sie zwischen für Sie mehr oder weniger gut passenden Angeboten auswählen können.

Zuerst sollten Sie sich einen Eindruck von den anfallenden Ausgaben verschaffen:

  • Das sind zunächst einmal die Kosten für den Bestattungsunternehmer, für die Erledigung von Formalitäten, das Waschen, Einkleiden und Überführen der Leiche oder den Kauf des Sarges.
  • Nicht zu vernachlässigen sind auch kommunale Abgaben wie Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren.
  • Hinzu kommen private Kosten für Trauerkleidung, Todesanzeige, Totenbriefe, Blumen beziehungsweise Kränze und die Bewirtung nach der Beisetzung.
  • Und nach der Beerdigung fallen Kosten für Grabpflege und eventuell für einen Grabstein an.

Möchten Sie die Kosten genauer einschätzen oder sich sogar schon einen Bestatter aussuchen, lohnen sich Vergleiche mehrerer Unternehmen am Ort. Wollen Sie also zum Beispiel bereits vorab eine Vereinbarung für eine Beerdigung treffen, fragen Sie nicht nur bei einem Bestatter nach, sondern bei mehreren!

Haben Sie eine Vorstellung von den Kosten oder sogar bereits ein passendes Angebot, kommen mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung in Betracht. Wir stellen einige Möglichkeiten vor:

Sterbegeldversicherungen und Sterbekassen

Sterbegeldversicherungen über Versicherer sind in der Regel eine Form der Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Fast alle Lebensversicherer haben solche Policen im Angebot. Die Prämien sind zwar, auf den Monat gesehen, recht gering, die Auszahlungen sind aber auch nicht gerade hoch.

Im Rentenalter oder kurz davor sollten Sie keine Sterbegeldversicherung abschließen. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich auch nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens. Je älter Sie sind, desto höher ist dieses Sterblichkeitsrisiko – und damit Ihr Beitrag. Gerade bei Älteren sind schnell mehr Beiträge geflossen als die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten.

Die Absicherung über Sterbekassen kann zwar bessere Renditechancen beinhalten, aber ein Schutz im Fall der Insolvenz wie bei Versicherern besteht bei Sterbekassen nicht.

Sparpläne

Es kann sinnvoll sein, einen bestimmten Betrag Monat für Monat anzusparen und auf ein Geldmarkt-, Festgeld- oder einen Banksparplan einzuzahlen. So sorgen Sie mit kleinen Raten über einen längeren Zeitraum vor und legen das Geld gezielt beiseite. Ihre Hinterbliebenen wissen dann genau, welches Geld sie nach Ihrem Wunsch für die Bestattung verwenden können.

Allerdings liegen die Zinsen für solche Anlagen momentan oft unter der Inflationsrate. Wichtig ist es außerdem, vor Abschluss eines solchen Anlagevertrags einen Blick auf die Kündigungsmöglichkeiten zu werfen, wenn das Geld kurzfristig benötigt wird. Sie sollten prüfen, ob bei langer Laufzeit des Vertrags ein Zugriff mit eventuellen Zinsabschlägen jederzeit möglich ist.

Wenn Sie einen solchen Sparplan für Ihre Beerdigung einrichten, halten Sie das schriftlich und in Ihrem Todesfall gut erreichbar fest.

Vorsorglicher Vertrag mit einem Bestatter

Sie können außerdem bei einem Bestattungsunternehmen einen so genannten Bestattungsvorsorgevertrag schließen, in dem Sie bei der Gelegenheit auch gleich die Form der Bestattung, die Art des Sarges und andere Einzelheiten schon zu Lebzeiten festhalten können. Es wird eine bestimmte Summe für diese Leistungen festgelegt. Wenn Sie das Geld schon zur Verfügung haben, können Sie sie sofort einzahlen.

Achtung: Zahlen Sie das Geld keinesfalls auf das Konto des Bestatters ein, auch wenn er sagt, es werde sicher angelegt. Zahlen Sie nur auf ein Treuhandkonto – zum Beispiel bei der "Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG" –, damit bei einem etwaigen Konkurs des Bestatters Ihr Geld nicht verloren geht. Sie können auch bei Ihrer Bank oder Sparkasse ein Sparbuch mit Sperrvermerk einrichten, das auf Ihren Namen für Rechnung eines Dritten – also des Bestattungshauses – läuft.

Sterbegeld für einige Beamte

Für Beamte des Bundes und in einigen Bundesländern gibt es noch Sterbegeld. Hinterbliebene erhalten dann beim Tod des Beamten Geld – und zwar abhängig vom Einkommen des Verstorbenen. Berücksichtigen Sie das, denn eventuell deckt diese Auszahlung bereits einen großen Teil der Kosten.

Für Bedürftige: Sozialbestattungen übernimmt die Kommune

Haben Sie und Ihre Angehörigen nicht viel Geld zur Verfügung, muss die Kommune bei den Bestattungskosten einspringen. Sind Sie Empfänger von Sozialhilfe? In einem solchen Fall sollten Sie sich überlegen, ob Sie selbst zu Lebzeiten mit Mühe etwas beiseitelegen. Es kann sogar passieren, dass das Sozialamt bei einem Pflegefall versucht, solche Ersparnisse aufzulösen und für Ihre Pflege zu verwenden. Darüber, welche Ersparnisse für eine würdige Beerdigung geschützt sind, müssen sich Nachkommen im schlimmsten Fall mit den Behörden streiten.

Beachten Sie außerdem:

  • Das Sozialamt zahlt für eine Beerdigung nur, wenn so genannte Verpflichtete die Kosten nicht tragen können. In der Regel sind das Ihre Kinder oder auch Eltern, die noch leben, sowie Erben und Erbengemeinschaften. Nur wenn sie alle selbst bedürftig sind, springt das Amt ein. Und bis die Bedürftigkeit aller Hinterbliebenen geklärt ist, kann einige Zeit bis zur Beerdigung vergehen.
  • Sozialämter übernehmen nur die ortsüblichen Kosten für die Bestattung und die Friedhofsgebühren. Dazu zählen laufende Grabpflegekosten in den meisten Kommunen nicht. Ebenfalls nicht erstattungsfähig sind Trauerkleidung, Reisekosten zur Beerdigung und Kosten für Grablampen. Ob Ausgaben für eine Todesanzeige und Danksagungen sowie für eine Bewirtung übernommen werden müssen, ist strittig. Gleiches gilt für eventuelle seelsorgerische Leistungen und für die Nutzung der Trauerhalle.
  • Es kommt nicht selten vor, dass Verstorbene ohne einsetzbares Vermögen und ohne Angehörige kremiert und in anonymen Gräbern bestattet werden, um Folgekosten zu vermeiden. Manche Städte kremieren mittellose Verstorbene sogar in Nachbarländern und lassen sie auch dort beisetzen, um Kosten zu sparen. Einige Städte und auch einige Kirchengemeinden springen dagegen für würdigere Bestattungen ein. Wenn Sie jedenfalls konkrete Wünsche haben, zum Beispiel nach einer Erdbestattung, halten Sie das schriftlich und in Ihrem Todesfall gut erreichbar fest.
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