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Geldanlage: Unseriöse Finanzberater und Anlagegesellschaften erkennen

Stand:
Auf dem staatlich wenig geregelten und kaum überwachten Markt der Finanzberater tummeln sich zahlreiche zwielichtige Gesellschaften. Wir sagen Ihnen, wie Sie dubiose Geldanlage-Angebote erkennen können.
Mann schaut auf Tablet, das fallende Kurse anzeigt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie Geld anlegen wollen, stehen Ihnen viele verschiedene Möglichkeiten offen. Doch nicht alle Anbieter sind seriös.
  • Es gibt eine Reihe an Warnsignalen, die auf eine unseriöse Geldanlage hindeuten können.
  • Unsere Fragen helfen Ihnen, sich vor betrügerischen Anbietern zu schützen und zeigen, worauf Sie bei der Geldanlage achten sollten.
  • In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Seriosität von Finanzberatern prüfen können.
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Was ist ein "Finanzberater"?

Die Bezeichnung "Finanzberater", manchmal garniert mit dem Zusatz "unabhängig", ist klangvoll, aber kein geschützter Begriff im Sinne einer Berufsbezeichnung, die einer Zulassung bedarf. Auch eine Visitenkarte mit dem Aufdruck "Finanz-" oder "Vermögensberateroptimierer" oder "Geldfachmann" kann frei gewählt werden.

Wo kann ich mich über Anbieter informieren?

Eine Auflistung von seriösen Anbietern oder eine "schwarze Liste" gibt es nicht. Sie kommen daher nicht um eigene Recherchen herum. Das ist mühsam, aber wichtig. Schließlich geht es um Ihr Geld.

Um zu prüfen, ob der, in dessen Hände Sie Ihre Finanzen legen, eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat, nutzen Sie die Datenbanken der BaFin. Bei der BaFin finden Sie auch die neuesten Warnungen zu unerlaubten Geschäften. Auf der verlinkten Suchergebnisseite der BaFin sehen Sie zudem die aktuellsten gemeldeten Unternehmen. Die Behörde hat allein im ersten Halbjahr 2024 Dutzende von Warnungen vor Websites veröffentlicht, auf denen unerlaubte Geschäfte betrieben werden.

Wie immer in Gelddingen ist aber auch Ihre Selbstverantwortung gefragt. Selbst wenn das Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt wird, ändert dies nichts daran, dass Sie Ihr Geld verlieren können oder eine hohe Provision bezahlen.

Eine weitere Recherchequelle ist die Datenbank der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Dort können Sie den Vermittler anhand seiner Registrierungsnummer überprüfen.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Opfer finden. Psychisch manipulieren. Vertrauen aufbauen. Die Methoden, mit denen Anlageetrüger:innen ihre Opfer überzeugen, Geld zu überweisen, sind vielfältig. In dieser Folge sprechen wir mit Barbara, die an solche Personen ihre Altersvorsorge verloren hat, in dem Glauben, es sei schlau angelegt. Anhand ihres Falles geben wir Tipps, wie man sich selbst schützen kann.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

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Wie stellt ein unseriöser Finanzberater den Kontakt her?

Die erste Kontaktaufnahme kommt häufig über Werbebanner auf Nachrichtenseiten oder soziale Netzwerke zustande. Typischerweise führt der Newsfeed zu einem vermeintlich journalistischen Artikel über eine neue Geldanlageidee. Auf der Website können Nutzer:innen ihre Daten hinterlassen. Die Reaktion der vermeintlichen Finanzberater erfolgt meist umgehend.

Aber auch unaufgeforderte Angebote per E-Mail und der Cold-Call, also der Anruf ohne vorherige Ankündigung, sowie das überraschende Schellen an der Haustür sind weiterhin verbreitet. Die Kontaktaufnahme ohne vorherige Zustimmung ist aber wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig.

Vor allem über soziale Medien und über Telefongespräche wird dann ein persönlicher Kontakt aufgebaut, etwa über gemeinsame Interessen und Wertvorstellungen. Die Gefahr hierbei: Durch das persönliche Vertrauen zum Finanzberater treten die rationalen Aspekte der Geldanlage in den Hintergrund. Diese sollten Sie aber nicht aus dem Blick verlieren.

Seien Sie vorsichtig: Auch wenn der Anbieter Verwandte oder Bekannte als Referenz nennt oder diese Sie sogar selbst ansprechen, damit Sie einen Beratungstermin vereinbaren, ist das kein Beleg dafür, dass die Geldanlage seriös ist. 

Manchmal wird Ihnen zum Einstieg ein Geschäft mit minimalem Betrag angeboten. Damit sollen Sie die Leistungsfähigkeit des Anbieters testen. Dieses Erstgeschäft verläuft natürlich immer positiv. Die Köder werden ausgeworfen. Und Anleger:innen erhalten zu Beginn der vermeintlichen Geschäftsbeziehung auch noch Auszahlungen. Also: Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Erstgeschäft überreden - und sei es auch noch so klein.

Wird Ihnen ein ungewöhnlich hoher Ertrag versprochen?

Nach wie vor gilt: Je mehr Ihre Geldanlage an Rendite oder Ertrag abwerfen soll, desto höher ist in der Regel auch das Risiko. Oft versprechen unseriöse Finanzberater Traumrenditen ohne Risiko.

Selbst wenn Verwandte oder Bekannte die versprochene Verzinsung bereits erhalten haben, heißt das nicht, dass das Angebot seriös ist. Häufig werden Anlegern anfangs die versprochenen hohen Renditen gezahlt. Damit wollen Vermittler über eine Art Schnellballsystem neue Kund:innen gewinnen. Die Gewinne fließen aber nicht aus tatsächlich erwirtschafteten Erträgen, sondern aus den Anlagegeldern der Neukund:innen.

Tipp: Über Sicherheit, Rendite und Laufzeit der Angebote machen unseriöse Berater nur mündliche Zusagen. Treten diese Versprechen nicht ein, haben Sie ein Beweisproblem. Lassen Sie sich deshalb Versprechen immer schriftlich zusichern. 

Was wird Ihnen außer einer Rendite noch versprochen? Immer beliebter wird als Verkaufsargument neben einer hohen Rendite auch ein Impact Ihrer Geldanlage hervorgehoben. Mit "Impact" sind Investitionen gemeint, die sowohl eine Rendite als auch nachweisbare soziale und ökologische Wirkungen haben. Es gibt auch sehr riskante und unseriöse Umweltinvestments.

Setzt der Anbieter Sie unter Zeitdruck?

Sie sollten Anlageentscheidungen immer in Ruhe überlegen. Bei unseriösen Angeboten gibt es eigentlich nur einen, der unter Zeitdruck steht: der Anbieter. Er muss aus einem Kunden in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Geld herauspressen. Wenn der Kunde erst einmal merkt, dass er über den Tisch gezogen wird, versiegt die Geldquelle schnell.

Deshalb werden Sie hellhörig, wenn

  • der Anbieter auf schnelle Vertragsunterzeichnung drängt,
  • er Ihre Fragen mit Gegenfragen beantwortet, etwa "Sehe ich so aus, als würde ich lügen?" oder
  • er bereits vorhandene Geldanlagen schlechtmacht oder Sie gar zur Kündigung auffordert,
  • er Sie abwimmelt mit den Worten, das stehe alles im Verkaufsprospekt, er Ihnen den Prospekt aber erst nach der Vertragsunterzeichnung überreicht. Vorsicht: Achten Sie hierbei darauf, dass Sie nicht bei jeder Geldanlage ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben, etwa bei Unternehmensbeteiligungen.  

Wo ist der Geschäftssitz des Anbieters?

Unseriöse Anbieter lassen sich mit Vorliebe an exotischen Plätzen nieder. Oft gibt es am offiziellen Firmensitz allerdings nicht mehr als einen Briefkasten. Falls ein ausländischer Geschäftssitz angegeben wird, sollten Sie von vornherein sehr vorsichtig sein - nicht zuletzt wegen der Probleme und Kosten, die mit einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung im Ausland verbunden sind. Im schlimmsten Fall ist die Gegenseite nicht greifbar.

Was immer häufiger vorkommt: Unseriöse Anbieter verstecken sich hinter einer bekannten und unbescholtenen Identität. Im Impressum sind die Daten, wie Adresse oder Handelsregisternummer eines existierenden Unternehmens eingetragen. Sie wägen sich dadurch in Sicherheit.

Auch wird die Firmierung oft an tatsächliche Namen aus der Finanzindustrie angelehnt. Zögern Sie nicht und erkundigen Sie sich bei dem bekannten Finanzunternehmen, ob dieses die Website überhaupt betreibt.  

Ist meine Anlage immer per Gesetz gesichert?

Nicht immer. Wie der Einlagensicherungsschutz von Sparguthaben in Deutschland funktioniert, erfahren Sie auf der Website der BaFin. Prüfen Sie genau, ob Ihre konkrete Geldanlage tatsächlich abgesichert ist.

Bietet ein Treuhänder Sicherheit?

Nicht immer. Zwar muss ein Treuhänder eine vom Anbieter unabhängige Person oder Institution sein, die bis zur Investition alleinigen Zugriff auf die Kasse hat. Immer wieder gibt es aber Fälle, bei denen der Treuhänder mit dem unseriösen Anbieter unter einer Decke steckt. Die Einschaltung eines Treuhänders allein sagt also noch nichts über die Seriosität des Angebots aus.

Inwieweit schützt mich ein Notar?

Bei Immobilienanlagen und häufig auch bei Beteiligungen an Unternehmen ist eine notarielle Abwicklung des Geschäftes gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar kontrolliert dabei nur die formelle Richtigkeit der Geschäftsabwicklung. Ob das Anlageunternehmen seriös und das Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist, hat der Notar dagegen nicht zu prüfen.

Wie hoch sind die Kosten?

Bedenken Sie, dass die Kosten Ihre Rendite schmälern. Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Angaben abspeisen. Detaillierte Informationen dazu, wie und wo Sie Ihr Kapital konkret anlegt werden soll und welche Kosten für Sie damit verbunden sind, gehören zu den wesentlichen Vertragspflichten des Anbieters. Verlangen Sie vor Vertragsschluss vom Anbieter ausführliche und aussagekräftige Informationen zu den angebotenen Kapitalanlagen.

Werden Unternehmensinformationen fristgemäß offengelegt?

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das soll allen Interessierten ermöglichen, sich ein Bild von der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu machen. Manchmal werden die Ergebnisse aber verspätet eingereicht.

Bei Kapitalanlagegesellschaften kann das ein Zeichen sein, dass die Anlage sich nicht wunschgemäß entwickelt. Schauen Sie deshalb genau hin und prüfen Sie das Investment eingehend.

Für das Einreichen und Veröffentlichen der Jahresabschlüsse gelten unterschiedliche Fristen: Unternehmen, die Vermögensanlagen herausgeben, haben nach Abschluss ihres Geschäftsjahres sechs Monate Zeit. Ist das Geschäftsjahr analog zum Kalenderjahr angesetzt, müssen sie die Jahresabschlüsse spätestens am 30. Juni des folgenden Jahres zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger einreichen.

Denken Sie etwa an eine "Schwarzgeld-Anlage"?

Wer Ihnen augenzwinkernd ganz tolle Angebote im Bereich "Schwarzgeld-Anlage" offeriert, könnte Sie später einmal erpressen. Gehen Sie niemals darauf ein! Bedenken Sie außerdem: Auch die Steuerfahndung ermittelt gegen die Verantwortlichen unseriöser Unternehmen. So müssen Sie unter Umständen Ihr verlorenes Kapital nachträglich versteuern und zusätzlich mit einer Strafe oder Geldbuße rechnen.

Machen Sie sich nicht erpressbar! Steuerehrlichkeit erspart Ihnen schlaflose Nächte.

Woran erkennen Sie seriöse Finanzberater?

Achten Sie auf diese typischen Merkmale:

Daran erkennen Sie unseriöse Finanzberater

Schließen Sie niemals Verträge bei Finanzberatern ab, die

  • ohne vorherige Vereinbarung Kontakt aufnehmen und über Gelddinge sprechen wollen,
  • mit der "Freundschaftsmasche" kommen, um vermeintliches Vertrauen zu schaffen. Etwa so: "Ihr Arbeitskollege / Ihr Sportkamerad hat mir empfohlen, Sie zu fragen, ob Sie nicht auch monatlich viel Geld sparen möchten".
  • auf einen eiligen Abschluss drängen,
  • hohe Renditen ohne Risiko und jederzeitige Ausstiegsmöglichkeit versprechen,
  • lediglich mündliche Zusagen machen.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.