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So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif

Stand:
Die Preisunterschiede zwischen den Strom- und Gastarifen sind groß, dementsprechend lohnt sich ein Anbieterwechsel häufig. Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Tarifsuche vorgehen sollten.
Stromstecker und Münzen liegen vor einer Steckdose

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wechseln Sie Ihren Anbieter oder Tarif, insbesondere dann, wenn Sie in der Grundversorgung sind.
  • Nutzen Sie Vergleichsportale für die Tarifsuche. Verändern Sie dort aber die voreingestellten Filter.
  • Informieren Sie sich über den neuen Anbieter, bevor Sie einen Vertrag mit diesem abschließen.
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Nutzen Sie gezielt Tarifportale

Einen neuen Tarif suchen Sie am besten mit einem Tarifportal im Internet. Dort bekommen Sie den besten Überblick über möglichst viele Angebote und können direkt vergleichen.

Allerdings sind die Filter der Portale teilweise nicht zu Ihrem Vorteil voreingestellt. Wir empfehlen folgende Filter-Optionen:

  1. Bonus nicht einrechnen lassen. So können Sie die Jahreskosten besser einschätzen.
  2. Lassen Sie sich nicht nur Tarife anzeigen, zu denen Sie direkt über das Portal wechseln können. Das schränkt Ihre Auswahl unnötig ein. Deaktivieren Sie daher die sogenannte "direkte Wechselmöglichkeit".
  3. Lassen Sie sich nur Fixpreistarife und keine dynamischen Tarife anzeigen, wenn Sie ein Haushalt ohne Wallbox für E-Autos, Wärmepumpe und Batteriespeicher sind.
  4. Deaktivieren Sie die Voreinstellung "hohe Kundenempfehlungsquote". Denn Kundenempfehlungen kann man nur für solche Tarife aussprechen, für die das Portal Provisionen erhält. Auch das schränkt Ihre Auswahl also unnötig ein.
  5. Lassen Sie sich jeweils nur einen Tarif pro Anbieter anzeigen.

Wie Sie die Filter im Vergleichsportal einstellen sollten, haben wir in dieser Checkliste zusammengefasst.

Vergleichsportale finanzieren sich über Provisionen von Anbietern und über Werbung. Sie verstehen sich als Vermittler zwischen Energieanbietern und Verbraucher:innen, übernehmen aber keine Gewähr, dass die angezeigten Daten richtig sind.

Ihr Vertragspartner beim Energieliefervertrag ist der Anbieter, nicht das Portal. Daher sollten Sie Preise und Konditionen mit den Angaben des Anbieters auf dessen Internetseite abgleichen, bevor Sie den neuen Vertrag abschließen. Gibt es Abweichungen, obwohl der Tarif nicht als Exklusiv-Angebot des Portals gekennzeichnet war, vergewissern Sie sich direkt beim Anbieter.

Worauf sollte ich bei der Vertragslaufzeit achten?

Wenn Sie ein akzeptables Tarifangebot erhalten, wählen Sie eine Vertragslaufzeit von etwa einem Jahr in Verbindung mit einer Preisgarantie. Mit kurzen Vertragslaufzeiten bleiben Sie flexibel, allerdings können sie mitunter zu früheren ordentlichen Kündigungen durch den neuen Anbieter und neuen Vertragsangeboten mit schlechteren Preiskonditionen führen. Bei Verschlechterung der Konditionen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Wie kann ich beurteilen, ob ein Tarif teuer oder attraktiv ist?

Nutzen Sie zum Preisvergleich die Vergleichsportale. Liegt Ihr Tarif preislich in der Nähe der günstigsten Tarife, ist er eher günstig, liegt er deutlich darüber, ist es ein teures Angebot.

Schützt ein Tarif mit Preisgarantie vor Preiserhöhungen?

Ob eine Preisgarantie sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt immer davon ab, wie die Preise aktuell sind und wie sie sich voraussichtlich entwickeln. Und zusätzlich davon, welche Preiskomponenten die Preisgarantie abdeckt. Eine Empfehlung für die derzeitige Situation finden Sie im roten Kasten unten.

Generell gilt: Hat ein Tarif mit Preisgarantie ein akzeptables Preisniveau, sollten Sie diesen Tarif wählen. Ein Tarif mit Preisgarantie bewahrt Sie vor Anbietern, die mit niedrigen Preisen anbieten und schon kurz nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung verschicken. Neben Preis und Laufzeit ist der Umfang der Garantie entscheidend.

Viele Preisgarantien sind eingeschränkt. Sie klammern gesetzlich regulierte Preisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben oder Umlagen aus. Verändern sich diese Preisbestandteile, greift die Garantie also nicht. Der Anbieter kann seine Preise trotzdem erhöhen. Eine Preisgarantie schützt aber immer vor steigenden Beschaffungskosten, denn diesen Preisbestandteil hat der Energieanbieter zu verantworten.

Der Anteil der ausgeklammerten Elemente am Gesamtpreis kann hoch sein: Beim Gas sind derzeit bis zu 50 Prozent möglich, beim Strom können bis zu 70 Prozent ausgeklammert sein.

Aktuelle Empfehlung zu Preisgarantien:

Derzeit ist die Marktlage entspannt. Auch ohne Preisgarantie müssen Sie Preiserhöhungen nicht hinnehmen: Ändern sich Preise, haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht.

Stellen Sie sich bei Bonus-Tarifen auf weitere Wechsel ein

Bei einem Tarif mit Bonus sollten Sie sich darauf einstellen, nach einem Jahr erneut zu wechseln. Denn das zweite Vertragsjahr ist in den Bonus-Tarifen in der Regel teurer. Die ausgewiesene Ersparnis im ersten Jahr geht oft ausschließlich auf den Bonus zurück.

Deshalb ist es hilfreich, beim Tarifvergleich den Bonus nicht einrechnen zu lassen. Achten Sie zudem genau auf die Bedingungen für den Bonus.

Wählen Sie einen Fixpreistarif, keinen dynamischen Tarif

Auf Vergleichsportalen befinden sich mittlerweile viele "Flextarife" oder "dynamische Stromtarife". Diese haben keinen vertraglich fest vereinbarten Preis haben, sondern einen Arbeitspreis, der sich entweder monatlich oder sogar stündlich ändert – je nachdem, wie sich die Strombörsenpreise entwickeln. Verbraucher:innen können von niedrigen Börsenpreisen profitieren, tragen allerdings auch das Risiko steigender Börsenpreise. 

Dynamische Tarife  lohnen sich meist nur für Haushalte, die ihren Stromverbrauch zeitlich verschieben können. Das sind in der Regel Haushalte, die wegen eines E-Autos, Wärmepumpe oder eines Batteriespeichers mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sind. Für alle anderen Haushalte empfiehlt sich ein Festpreistarif. 

Wählen Sie bewusst Online-Tarife

Sogenannte Online-Tarife bilden mittlerweile den Großteil der günstigsten Tarife in den Vergleichsportalen. Dabei läuft der Kontakt zum Anbieter in der Regel ausschließlich per E-Mail oder über ein Kundenportal. Persönliche Gespräche und teils auch Telefonate sind nicht vorgesehen. Auch von Preiserhöhungen erfahren Sie in diesen Tarifen nur auf dem elektronischen Weg.

Wählen Sie deshalb nur dann einen Online-Tarif, wenn Sie Ihre E-Mails regelmäßig lesen und auf persönlichen Service verzichten können.

In den meisten Vergleichsportalen gibt es zurzeit keinen Filter für Online-Tarife. Die Portale weisen aber aus, wenn es sich um einen Online-Tarif handelt.

Ein Tipp: Falls Sie in einem Vergleichsportal einen Online-Tarif finden, der für Sie gut passt, Sie ihn aber lieber mit persönlichem Service und Rechnungen per Post hätten, fragen Sie den Anbieter direkt an. Einige Unternehmen gehen darauf ein.

Für neue Stromzähler kann es eine extra Rechnung geben

Wenn Sie einen digitalen Stromzähler haben, können Sie eine weitere Rechnung für den Betrieb der Messstelle von Ihrem Messstellenbetreiber erhalten. Es steht dem Stromanbieter nämlich frei, ob er Ihnen einen All-Inclusive-Vertrag anbietet, also die Kosten für den Messstellenbetrieb mit übernimmt, oder ob er Ihnen nur den Strom liefert, ohne den Messstellenbetrieb mit zu übernehmen.

Ein einfacher digitaler Zähler, eine sogenannte moderne Messeinrichtung, kostet maximal 20 Euro pro Jahr. Bei den intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, liegen die Kosten für den reinen Messstellenbetrieb bei 20 bis 50 Euro pro Jahr. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel. Der Messstellenbetreiber ist dabei häufig identisch mit dem regionalen Strom- oder Gasnetzbetreiber (nicht mit dem Strom- oder Gaslieferanten verwechseln!). Er kann aber auch ein eigenständiges Unternehmen sein.

Die meisten Stromlieferanten bieten weiterhin All-Inclusive-Verträge, die die Kosten für eine moderne Messeinrichtung mit abdecken. Informieren Sie sich vor dem Wechsel bei Ihrem Anbieter über die Handhabung. Über die Vergleichsportale lässt sich das nicht erkennen.

Ökostrom und Ökogas: Umweltnutzen nicht überschätzen

Einen Tarif mit Ökostrom zu wählen, bringt der Energiewende nicht viel. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in Deutschland vor allem über das Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert. Der Bezug von Ökostrom hat dagegen oftmals kaum einen Nutzen, Ökostrom stammt in der Regel aus dem Ausland und bringt die Energiewende kaum voran.

Wer dennoch die für das Klima sinnvollsten Angebote mit immerhin etwas Zusatznutzen finden möchte, kann sich an den Labels "ok-power" und "Grüner Strom Label" orientieren.

Auch Ökogas und Klimagas haben nur bedingt nachweisbare Umweltvorteile. Vergleichbare Labels gibt es hierfür aber nicht.

Lassen Sie sich nicht von Prämien und Bündelangeboten blenden

Manchmal umfasst ein Angebot zusätzlich zum Strom- oder Gastarif ein weiteres Produkt, teilweise als Prämie bezeichnet. Das kann zum Beispiel ein Grill sein, ein Smartphone, ein Fahrrad oder ein Zeitschriftenabo. Für ein solches Bündelangebot zahlen Sie in der Regel einen so viel höheren Grundpreis, dass es günstiger wäre, die Energie und das Prämien-Produkt einzeln zu kaufen.

Ein Abo kann sich zudem als Kostenfalle erweisen und läuft möglicherweise länger als Ihr Energievertrag. Prüfen Sie solche Angebote deshalb genau.

Achten Sie auf die Anzahl der Abschläge

Anbieter verlangen üblicherweise 12 monatliche Zahlungen, die sogenannten Abschläge, von Ihnen. Einige Anbieter nehmen allerdings auch 11 Abschläge. Teilen sich Ihre voraussichtlichen Energiekosten nur in 11 Abschläge auf, ist Ihr Abschlag also ein wenig höher als bei 12 Abschlägen.

Das ist im Falle einer Insolvenz Ihres Energieanbieters nachteilig. Denn bei 11 Abschlägen entsteht ein unnötig hohes Guthaben gegenüber dem Energieversorger, das Sie im Falle einer Insolvenz kaum zurückbekommen werden. Zudem sind geringere Abschläge vorteilhafter für Haushalte, die über ein geringes monatliches Budget verfügen. Sie sollten sich also für 12 Abschläge entscheiden.

Informieren Sie sich über den neuen Energieanbieter

Um an einen möglichst kundenfreundlichen Anbieter zu gelangen, können Sie die Erfahrungen anderer Kunden nutzen. Typische Probleme sind beispielsweise:

  • nicht erstellte Jahres- oder Schlussrechnungen
  • die Nichtauszahlung von Boni oder Guthaben
  • drastische Preiserhöhungen und überzogene Abschläge
  • untergeschobene Verträge

Als Quellen für Ihre Recherche eignen sich zum einen die Internetseiten der Anbieter selbst - gewinnen Sie hier einen schlechten Eindruck, weil etwa keine klaren Produktbeschreibungen, Kontaktmöglichkeiten oder Hinweise zum Unternehmen zu finden sind, sollten Sie sich nicht auf einen Vertrag einlassen. Außerdem können Sie Veröffentlichungen von Urteilen und Abmahnungen der Verbraucherzentralen hinzuziehen. Zudem eignet sich eine kurze Internetrecherche, um zu überprüfen, ob schon andere Verbraucher:innen vermehrt Probleme mit einem Anbieter hatten. Ist in Vergleichsportalen ein Anbieter schlecht bewertet, so ist ebenfalls von ihm abzuraten.

Damit der Wechsel zu einem neuen Anbieter problemlos funktioniert, nutzen Sie auch gerne die Checkliste für den Anbieterwechsel.

Stift und Münzen liegen auf einer Stromrechnung.

Strom, Gas, Heizöl – Tipps und Hilfen rund um Ihre Energieverträge

Den Stromanbieter wechseln oder ein Problem mit dem Gasanbieter lösen? Unsere Übersicht rund um Energieverträge hilft weiter. Prüfen Sie Rechnungen, Preiserhöhungen, Boni und Guthabenauszahlungen. Finden Sie günstige, faire Tarife. Setzen Sie bei Problemen Ihre Rechte durch.

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Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.