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Rechner: Das ist Ihr passender Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme

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Ihr Anbieter hat Ihnen einen neuen Abschlag mitgeteilt? Oder Sie wollen Ihren Abschlag überprüfen? Mit unserem Rechner erfahren Sie, wie hoch Ihr Abschlag sein sollte.
Taschenrechner und Münzen vor Gas und Strom Rechnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihr Abschlag sollte in etwa zu Ihren Preisen und Ihrem Verbrauch passen.
  • Er sollte weder zu hohen Nachzahlungen führen, noch sollten Sie ein Guthaben aufbauen. Denn das könnte im Falle einer Insolvenz des Energieanbieters höchstwahrscheinlich verloren sein.
  • Behalten Sie Ihre Kosten im Blick. Der Abschlags-Rechner der Verbraucherzentralen hilft Ihnen dabei. Zudem können Sie damit prüfen, ob Ihr Abschlag korrekt ist.
  • Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zu Abschlagshöhe oder Heizkostenabrechnung haben.
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Schritt 1: Finden Sie Ihre aktuellen Preise und Ihren Verbrauch heraus

Um Ihren Abschlag zu berechnen, benötigen Sie Ihre aktuellen Preise, den Arbeits- und den Grundpreis inklusive Mehrwertsteuer (brutto), und Ihren Verbrauch in Kilowattstunden. Der voraussichtliche Verbrauch bestimmt sich aus dem Verbrauch des letzten Jahres. Diesen finden Sie in Ihrer letzten Jahresabrechnung. Die Preise entnehmen Sie Ihrem Vertrag oder Ihrem letzten Preiserhöhungsschreiben. Ab und zu gibt es einen zusätzlichen Messpreis für den Zähler, der nicht in dem Grundpreis enthalten ist.

Gibt es keine Daten aus dem Vorjahr, müssen sich Abschläge an vergleichbaren Kund:innen orientieren.

Wie komme ich an die Werte, wenn diese nicht vorliegen?
  • Stromverträge haben die meisten Haushalte direkt mit einem Versorger abgeschlossen. Dieser ist Ihr Ansprechpartner.
  • Werden bei Ihnen Gas oder Fernwärme für die Heizung und/oder die Warmwasserversorgung genutzt, kommt es darauf an: Als Eigentümer haben Sie vermutlich selbst einen Vertrag mit einem Versorger und können diesen ansprechen. Auch einige Mieter haben zum Beispiel mit einer Gasetagenheizung einen eigenen Vertrag und können sich an ihren Versorger wenden.
  • Die meisten Mieter dagegen haben keinen eigenen Vertrag und bekommen vom Vermieter eine jährliche Heizkostenabrechnung, häufig nur mit dem Verbrauch des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden. Außerdem werden etliche Nebenkosten zum Beispiel zur Wartung mit aufgestellt, was es zusätzlich schwierig macht, die Entwicklung der Preise nachzuvollziehen. Wenden Sie sich mit einer Heizkostenabrechnung vom Vermieter im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale und fragen Sie, wie sich der gestiegene Gaspreis auswirkt und welche Abschläge demnach angemessen sind.
  • Nicht immer nennen Anbieter transparent den Brutto-Preis je Kilowattstunde. Stattdessen erhalten Kund:innen eine Vielzahl von Angaben, welche Anteile des Strompreises zum Beispiel Steuern sind. Das ist aber nicht hilfreich, wenn Sie Ihre zukünftigen Belastungen erkennen möchten. Sie zahlen den Brutto-Preis - und nur damit können Sie berechnen, welche Ausgaben auf Sie konkret zukommen. Sollten Sie den Brutto-Preis in den Mitteilungen nicht finden oder die Preismitteilung generell nicht verstehen, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.

Schritt 2: Berechnen Sie Ihre neuen Kosten

Der Rechenweg ist folgender: Multiplizieren Sie zunächst die Kilowattstunden auf der Jahresrechnung mit dem Preis pro Kilowattstunde. Rechnen Sie dann den sogenannten Grundpreis (plus Messpreis) für das ganze Jahr hinzu. Zum Schluss teilen Sie die entstandene Summe durch 12 (selten 11). Ein Bonus, den Sie gegebenenfalls von Ihrem Anbieter erhalten, senkt nicht die monatlichen Abschläge.

Wenn Ihnen das zu kompliziert ist, können Sie gerne unseren Rechner benutzen, um Ihren persönlichen monatlichen Abschlag zu berechnen.

Sie sollten Ihre letzte Jahresabrechnung bereithalten und Ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde kennen.

Falls Sie für Ihren Gasanschluss oder Ihre Fernwärme als Mieter:in den aktuellen Bruttopreis nicht kennen, bleibt Ihnen nur, bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter danach zu fragen. Ein weiteres Problem kann sein, den eigenen Jahresverbrauch in Kilowattstunden zu erkennen, wenn Jahresabrechnungen nur den fürs gesamte Haus ausweisen. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale.

Musterbrief GeneratorHier können Sie Ihren passenden Abschlag berechnen

Schritt 3: Was tun, wenn die Abschläge nicht stimmen?

Passen Ihre Abschläge nicht, fordern Sie bei Ihrem Energieanbieter eine Anpassung ein. Das ist in der Regel kein Problem. Im Zweifelsfall können Sie Ihren Anspruch mit Fristsetzung per Einschreiben geltend machen.

Ohne Rücksprache mit dem Energieanbieter sollten Sie Abschläge nicht verringern. Denn wenn Sie unberechtigt kürzen, kommen Sie in Verzug und müssen den Verzugsschaden tragen. Das bedeutet, dass Zinsen fällig werden. Daher sollten Sie das nicht ohne Rechtsberatung, zum Beispiel durch eine Verbraucherzentrale, tun.

Mehrere Anbieter fordern einen deutlich zu hohen Abschlag und nutzen diese Taktik, um sich einen zinslosen Kredit zu verschaffen. In manchen Fällen wird dazu der Verbrauch nicht abgelesen, sondern sehr großzügig geschätzt.

Mehr Informationen zu Abschlägen und wann Anbieter den Verbrauch schätzen dürfen, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Zwei Menschen versuchen die steigende Gasanzeige zu blockieren.

Energiekrise - Informationen und Beratungsangebote

Haben auch Sie eine Preiserhöhung Ihres Versorgers erhalten? Das können Sie tun, um die Kosten diesen Winter besser zu bewältigen. Alle aktuellen Informationen und Beratungsangebote der Verbraucherzentralen zur Energiepreiskrise finden Sie hier.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, Az. 5 O 8/23
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, Az. 6 U 217/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.