Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Abzocke am Telefon: Möglichst nicht "Ja" sagen!

Stand:
Telefonbetrug führt zu unberechtigten Forderungen: Angerufene werden gedrängt, unbedingt "Ja" zu sagen. So schützen Sie sich.
Ältere Frau telefoniert mit Smartphone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach Anrufen erhalten Verbraucher:innen plötzlich Rechnungen, obwohl sie nichts bestellt haben.
  • Haben Sie keinem Vertrag bewusst zugestimmt, müssen Sie Forderungen aus so einem Telefonat nicht zahlen.
  • Unsere Musterbriefe helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
On

Mit Verträgen, die angeblich am Telefon abgeschlossen wurden, werden Verbraucher:innen zunehmend unter Druck gesetzt. Betroffene berichten, dass sie am Telefon laut und deutlich "Ja" sagen sollten. Dazu stellen die Anrufer zum Beispiel Fragen wie: "Hören Sie mich?". Einige Tage später erhalten die Angerufenen Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Der Absender behauptet, die Betroffenen hätten doch am Telefon zugestimmt.

Wir kennen Berichte, wonach im Extremfall das Telefonat so zusammengeschnitten wurde, dass das "Ja" an der passenden Stelle gesagt wurde, um einen Vertrag abzuschließen. Dabei hat es tatsächlich nie einen Vertragsschluss gegeben.

Deshalb die gute Nachricht: Sollte Ihnen so etwas passieren, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen. Sie sollten sie jedoch auch nicht einfach ignorieren, sondern sich dagegen wehren. Dazu können Sie folgende unserer Musterbriefe kostenlos verwenden:

Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere Infos über seriöse und unseriöse Inkassounternehmen.

Viele Verträge nur mit schriftlicher Zusammenfassung gültig

Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert und schreibt bei vielen Verträgen mit Laufzeit vor, dass diese erst mit der Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung beginnen dürfen. So ist es nicht mehr möglich, mit einem einfachen "Ja" am Telefon einen Laufzeitvertrag abzuschließen. Das betrifft

So sollten Sie sich bei und nach einem Werbeanruf verhalten

Ein "Ja" in einem Telefonat zu vermeiden, wäre konsequent, ist ohne Konzentration aber kaum realistisch. Unsere Tipps:

  • Beantworten Sie Fragen im ganzen Satz. Zum Beispiel: "Können Sie mich hören?" mit "Ich höre Sie".
  • Sagen Sie dem Anrufer mit bestimmtem Ton, dass Sie kein Interesse haben. Im Zweifel legen Sie einfach auf.
     

Notieren Sie sich den Namen und Unternehmen des Anrufers, sowie Datum, Uhrzeit und Rufnummer und was am Telefon besprochen worden ist. Sollte ein Werbeanruf ohne Ihre Einwilligung erfolgen, beschweren Sie sich mit diesen Daten bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur.

Die Notizen sind wichtig, damit Sie sich auch Wochen später noch an Details erinnern. Haben Sie beim Telefonat sogar Informationen wie Ihre IBAN oder Kreditkartennummer genannt, behalten Sie die Kontobewegungen gut im Blick. Wenden Sie sich bei Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, an Ihre Bank. Wenn Sie Geld für angeblich geschlossene Verträge bezahlen sollen, ohne dass Sie bewusst einen Vertrag geschlossen haben, helfen Ihnen die Fachleute Ihrer Verbraucherzentrale in einer Beratung gerne weiter.

Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.