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Sammelklage gegen Vodafone

Stand:
Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.


So profitieren Sie von der Klage gegen Vodafone:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen Vodafone mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Im Erfolgsfall erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Montag, 13. November 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen Vodafone beim Oberlandesgericht Hamm ein.
  • Dienstag, 23. April 2024
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.


Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Der Telekommunikationskonzern Vodafone hat ab Frühjahr 2023 Preiserhöhungsschreiben verschickt. Danach wurden die Preise für Internet-Anschlüsse einseitig erhöht. Es geht um Verträge mit monatlichen Pauschalpreisen für Festnetz- bzw. Kabelanschlüsse. Diese Preiserhöhungen hält der vzbv für unrechtmäßig.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Die Klage soll dafür sorgen, dass die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen. Das Gericht soll feststellen, dass Vodafone die Preise nicht einseitig ändern konnte.

Um wie viel Geld geht es?

Nach unserer Kenntnis hat Vodafone die Preise in vielen Fällen um 5 Euro pro Monat erhöht. Wir fordern die Erstattung gezahlter Beträge und beantragen, dass Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahlt. Der Erstattungsbetrag für den einzelnen Betroffenen hängt davon ab, ob und für welchen Zeitraum dieser die erhöhten Preise zahlt. Wenn die Klage erfolgreich ist, erhöht sich der Erstattungsbetrag mit jedem Monat, in dem die erhöhten Preise gezahlt wurden.

Wer ist betroffen?

Betroffen von der Preiserhöhung sind Verbraucher:innen mit Internetverträgen über DSL- oder Kabelanschlüsse mit verschiedenen Unternehmen des Vodafone-Konzerns. Die Klage richtet sich gegen die

  •    Vodafone GmbH
  •    Vodafone West GmbH
  •    Vodafone Deutschland GmbH.

Die Verträge können ursprünglich auch mit Vorgänger-Unternehmen geschlossen worden sein - wie zum Beispiel Kabel-Deutschland, Vodafone NRW/Hessen/Baden-Württemberg oder Unitymedia.


Aktuelle Meldung zur Klage

Vodafone: Verbraucher:innen können sich jetzt kostenlos für Klage anmelden

Fünf Euro mehr pro Monat: Vodafone-Kund:innen müssen seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet- und Telefonanschlüsse mehr bezahlen. Ohne rechtliche Grundlage, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und reichte Sammelklage ein. Betroffene können sich ab sofort für die Klage im Register des Bundesamts für Justiz (BFJ) anmelden. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

Wo kann ich mich individuell beraten lassen?

Die Webseite der Verbraucherzentralen informiert über das Beratungsangebot und die Kontaktdaten der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bietet keine Beratung an.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.
Schmuckbild: Älteres Ehepaar, die auf Dokumente schauen

Gut informieren - gut vorsorgen

Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der „Fokuswoche Vorsorge“ bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.