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Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Stand:
Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen die Berliner Sparkasse:

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Termine

  • Donnerstag, 9. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Berliner Sparkasse beim Kammergericht Berlin ein.
  • Sonntag, 19. Dezember 2021
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Samstag, 19. März 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Dienstag, 21. November 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Mittwoch, 22. November 2023
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Mittwoch, 27. März 2024
    Kammergericht erlässt Urteil
    Das Kammergericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Dienstag, 9. April 2024
    Revisionsverfahren 
    vzbv und Berliner Sparkasse legen beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
  • offener Zeitpunkt
    BGH erlässt Urteil
    Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.


Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet das Urteil des Kammergerichts?

Das Urteil vom 27. März 2024 gibt der Klage in entscheidenden Punkten statt. Die Berliner Sparkasse durfte ohne Zustimmung der Kund:innen Gebühren weder neu einführen noch erhöhen. Mehr dazu in unserer Meldung zum Urteil.

Was muss ich jetzt unternehmen?

Verbraucher:innen, die sich wirksam im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben, müssen jetzt nichts unternehmen. Ihre Ansprüche auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Bankgebühren verjähren nicht. Über Neuigkeiten und Termine informiert unser News-Alert.

Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Das Kammergericht hat am 27. März 2024 geurteilt. Kläger und Beklagte können das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Wir können nicht einschätzen, wie lange das Verfahren insgesamt noch dauern wird. Ein endgültiges Urteil wird es möglicherweise erst 2025 geben.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Nein. Sie können an dieser Musterfeststellungsklage nicht mehr teilnehmen. Das Register wurde am 21. November 2023 geschlossen.

Worauf muss ich als Teilnehmer:in während des Verfahrens achten?

Wenn Sie im Klageregister eingetragen sind, können Sie Ihren Fall nicht parallel mit einer eigenen Klage verfolgen. Sollten Sie während der Dauer der Musterfeststellungsklage eigene gerichtliche Schritte planen, lassen Sie sich hierzu bitte individuell durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten.

Wie viel Zeit habe ich, um nach einem positiven Urteil selbst zu klagen?

Nachdem ein positives Urteil rechtskräftig geworden ist, profitieren diejenigen, die sich in das Klageregister eingetragen haben, noch sechs Monate von der Verjährungshemmung. Der Ablauf der Verjährung hängt vom Einzelfall ab. Sie haben mindestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens Zeit. Der vzbv informiert über Termine und Fristen rechtzeitig. Bitte tragen Sie sich dafür in unseren News Alert ein.


Aktuelle Meldung zur Klage

vzbv und Berliner Sparkasse lassen Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verfolgt die Rechte von Kund:innen der Berliner Sparkasse vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Das Berliner Kammergericht erklärte am 27. März 2024, dass die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse unwirksam sind. Da das Urteil hinter den Forderungen des vzbv zurückbleibt, lässt er das Urteil vom BGH prüfen. Die Berliner Sparkasse hat auch Revision eingelegt.

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