Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Vortrag: Vergleichsportale

Stand:
Vergleichsportale können helfen, den das beste Angebot für einen neuen Vertrag zu finden. Doch es lauern Fallstricke. Wir erklären, wie Vergleichsportale für die eigenen Bedürfnisse genutzt werden können und welche Fallen man bei Vertragsabschluss über ein Vergleichsportal vermeiden kann.
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Früher oder später werden Verträge des Alltags auf den Prüfstand und sich die Frage gestellt, ob die eigenen Finanzen richtig geregelt sind, die richtigen Versicherungen abgeschlossen wurden, der Energieversorger die besten Preise liefert oder aber andere Telekommunikationsanbieter den besseren Tarif haben.
 
In diesen Fällen werden häufig Vergleichsportale im Internet verwendet, um den besten Anbieter mit den günstigsten Konditionen zu finden. Doch nicht immer zeigen die Portale den günstigsten Tarif oder geben den besten Bonus. Gekaufte Werbungen verzerren gerne das Bild des vermeintlich neutralen Rankings und Boni werden letztlich nicht ausgezahlt.

Im Vortrag zeigen wir, wie Vergleichsportale für die eigenen Bedürfnisse genutzt werden können und welche Fallen man bei Vertragsabschluss über ein Vergleichsportal vermeiden kann.

Zielgruppe: Jugendliche, Erwachsene, Senioren

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Mann in Anzug zeigt anderem Mann im Anzug etwas auf dem Tablett

Smart Energie Sparen

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Jemand benutzt ein Tablet und steuert damit seine Heizung.

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Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.