Kostenloses Online-Seminar "Was tun, wenn jemand stirbt? - Fragen rund um die Bestattung!" am 17. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vortrag: Seniorenversicherungen

Stand:
Viele ältere Menschen wissen nicht, wie sie sich im Alter richtig versichern sollen. Gleichzeitig ist die Generation 50plus für Versicherer eine attraktive Zielgruppe, die intensiv beworben wird. Bei der Vielzahl an Angeboten sind Information und ein kühler Kopf wichtig.
Zwei Senioren sitzen im herbstlichen Park auf einer Bank
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Neben Privater Haftpflicht- und Unfallversicherung rücken gerade für ältere Menschen die Pflegeversicherung sowie die Krankenzusatz- und Sterbegeldversicherung stärker in den Fokus. Außerdem sind Assistenzleistungen, bei denen die Versicherer die Organisation von Dienstleistungen übernehmen, ein wichtiges Thema. Da Versicherungsnehmer:innen häufig ihren Versicherungsbestand über Jahre hinweg beibehalten, ist dieser nicht immer gut an die neue Lebenssituation angepasst. Auch die Entscheidung für neue Versicherungen fällt nicht leicht: Manche sind für ältere Menschen besonders teuer, andere wichtige Verträge werden teilweise nur bis zu einem bestimmten Alter verkauft oder gehen nicht auf den Bedarf von Senior:innen ein.

Der Vortrag gibt einen Überblick darüber, welche Versicherungen notwendig sind, welche Angebote sinnvoll sind und wann es sich lohnt, etwas Zeit zu investieren, um die eine oder andere Absicherung zu überprüfen.

Zielgruppe: Senior:innen, Angehörige

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Schmuckbild

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Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

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Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
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