Das Recht auf Aufklärung ist eines der wichtigsten Patientenrechte. Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, Sie über die Untersuchungen, die Diagnosen, die Behandlungen sowie deren Vor- und Nachteile zu informieren. Für IGeL-Leistungen muss sogar ein separater Vertrag geschlossen werden, aus dem Preis und Leistung klar hervorgehen. Doch was, wenn es mal hakt und Patient:innen statt klarer Informationen nur eine überteuerte Rechnung erhalten oder nicht nachvollziehen können, welche Behandlung warum gemacht wird? Was, wenn eine zweite Meinung als unnötig abgetan wird?
Der Vortrag klärt die wichtigsten Rechte von Patient:innen rund um Untersuchungen, Behandlungen und freie Arztwahl. Auch auf Sonderregeln, die Kassenpatient:innen beachten müssen, geht der Vortrag ein.