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Vor-Ort-Beratung

Stand:
Sie haben ein Problem mit einem Anbieter? Sie wollen Ihre Altersvorsorge neu aufstellen? Sie möchten wissen, welche Versicherung zu Ihrem Bedarf passt? Dann sind Sie in einer unserer 13 Beratungsstellen genau richtig.
Zwei Frauen sitzen bei einer Beratung zu Versicherungen
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Wir beraten Sie zu vielen verschiedenen Themen vor Ort in einer unserer Beratungsstellen in Freiburg, Friedrichshafen, Heidelberg, Heidenheim, Karlsruhe, Mannheim, Neckarsulm, Reutlingen, Stuttgart, Schwäbisch-Hall, Ulm, Villingen-Schwenningen, Waldshut-Tiengen.

Wie funktioniert die Beratung vor Ort?

Für eine Beratung vor Ort benötigen Sie einen Beratungstermin. Diesen können Sie bequem über unser Onlinetool vereinbaren. Außerdem können Sie die Termine über unser zentrales Termin- und Infotelefon buchen: 0711 66 91 10 (Mo bis Do 10- 18 Uhr, Fr, 10 - 14 Uhr) oder Sie kommen für die Buchung des Termins direkt in der Beratungsstelle vorbei. Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der jeweiligen Beratungsstellenseite.

Am Tag der Beratung kommen Sie zur vereinbarten Zeit in die Beratungsstelle. Sollte der Termin außerhalb unserer Öffnungszeiten liegen, informieren wir Sie vorab, wie Sie in die Beratungsstelle kommen können.

Für die Beratung benötigen wir in der Regel auch Unterlagen zu Ihrem Fall. Ob Sie diese vorab einreichen oder erst zum Termin mitbringen müssen, erfahren Sie rechtzeitig vor dem Beratungstermin.

Sollten Sie einen Beratungstermin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte frühestmöglich Bescheid, damit wir den Termin an andere Ratsuchende vergeben können.

 

Zu welchen Themen kann ich mich vor Ort beraten lassen?

Grundsätzlich können Sie sich zu allen Verbraucherthemen auch vor Ort beraten lassen. Allerdings können wir nicht in jeder Beratungsstelle alle Themen anbieten. Ob wir ein bestimmtes Thema in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle beraten, erfahren Sie bei der Online-Terminbuchung, an unserem Info- und Termintelefon und auf der jeweiligen Beratungsstellenseite.

Falls eine Beratung vor Ort nicht möglich ist, helfen wir Ihnen gerne auf einem anderen Weg weiter: mit unserer Video-Beratung, unserer telefonischen Rückrufberatung, unserer telefonischen Expressberatung oder mit unserer schriftlichen Beratung.

Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste und bei dem jeweiligen Beratungsangebot.

 

Was ist der Unterschied zwischen Öffnungszeiten und Beratungszeiten?

Während unserer Öffnungszeiten können Sie ohne Termin in eine Beratungsstelle kommen und dort unter anderem einen Beratungstermin buchen, Unterlagen vorbeibringen oder einen Ratgeber kaufen. Auch helfen Ihnen unsere Infokräfte weiter, wenn Sie wissen möchten, zu welchen Themen wir beraten oder wenn Sie eine Beschwerde über ein Unternehmen loswerden möchten. Unsere Beratungszeiten sind umfangreicher als unsere Öffnungszeiten. Während dieser Zeiten finden vorab gebuchte Beratungen statt.

 

 

Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.