Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Buttonlösung

Stand:
Es gibt eine ganze Reihe von Themen, mit denen sich die Verbraucherzentrale bereits seit Jahrzehnten beschäftigt und immer wieder beschäftigen muss. Mit der Digitalisierung und dem immer leistungsfähigeren Internet entstehen aber auch neue Probleme für Konsumenten.
Screenshot einer betrügerischen Webseite
Off

Falsch gekennzeichnete Eier, Rechnungen für nicht bestellte Waren, horrende Preise auf Kaffeefahrten, betrügerische Versicherungen – es gibt eine ganze Reihe von Themen, mit denen sich die Verbraucherzentrale bereits seit Jahrzehnten beschäftigt und immer wieder beschäftigen muss. Mit der Digitalisierung und dem immer leistungsfähigeren Internet entstehen aber auch neue Probleme für Konsumenten. Hier ist die Verbraucherzentrale gefragt. Und sie macht ihren Job auch im 21. Jahrhundert:

"Des isch ein absoluter Betrug!"

Oktober 2009. Die Rentnerin Doris Fritz war wütend und das schon seit Monaten. Ihr Sohn war zu Besuch gewesen und wollte für ihren Computer ein scheinbar kostenloses Schreibprogramm herunterladen. Tatsächlich stand gut versteckt im Kleingedruckten ganz weit unten auf der Webseite, dass mit der Registrierung auf dem Portal, die für den Download erforderlich war, ein Abonnement abgeschlossen würde: mit monatlichen Kosten von 8 Euro. Im SWR-Beitrag brachte die Rentnerin es auf den Punkt: "Des isch doch unmöglich! Des isch doch's Hinterletzte! Des isch ein absoluter Betrug!"

Screenshot von Hinweis im Kleingedruckten auf einer Abzockwebseite
Hinweis auf Abofallen-Webseite - aus SWR-Beitrag zu Abo-Fallen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kannte das Problem. Seit Monaten gingen hier tausende Verbraucherbeschwerden zu Abo-Fallen im Internet ein. Im Sommer 2008 waren es jede Woche über 460 Beschwerden zu diesem Thema gewesen! Die Inkassoforderungen, mit denen sich die betroffenen Verbraucher konfrontiert sahen, summierten sich nach einer Hochrechnung der Verbraucherzentrale auf 2,754 Millionen Euro allein im Jahr 2008. Mehrere tausend hatten bereits den Musterbrief zum Widerspruch gegen die unberechtigten Inkassoforderungen heruntergeladen.

Staatsanwaltschaft sieht keine Handhabe

Aber handelte es sich bei diesen Fällen tatsächlich um Betrug? Die Verbraucherzentrale hakte bei der Staatsanwaltschaft nach, diese hatte aber keine Handhabe: Wenn irgendwo ein Preishinweis zu finden ist, liegt kein Betrug vor.

Auch das Landeskriminalamt sah keine Grundlage, um gegen Abo-Fallen wie die der Firma Content Services Limited vorzugehen. Aus Sicht der Ermittlungsbehörde waren Verbraucher, die in solche Fallen tappten, schlicht unvorsichtig: “Das ist auch die Schnäppchenmentalität, da wird teilweise das Hirn ausgeschaltet”, sagte ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts gegenüber dem SWR. “Und nachher merkt man: Hoppla, da war ich vielleicht unvorsichtig.”

Aus Sicht der Verbraucherzentrale genügte das nicht. Sie forderte einen deutlichen Preishinweis:

Die Lösung? Ein Button

Diese Forderung wiederholte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei jeder Gelegenheit, gebetsmühlenartig. Die Zahl der geschädigten Verbraucher stieg an und die öffentliche Empörung verlieh dieser Forderung immer mehr Nachdruck. Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer und dem Verbraucherzentrale Bundesverband gelang es schließlich nach jahrelangen Bemühungen, die Politik zum Handeln zu bewegen.

Am 1. August 2012 trat das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet, die sogenannte Buttonlösung, in Kraft: Schaltflächen, die einen kostenpflichtigen Bestellvorgang auslösen, müssen seitdem entsprechend deutlich beschriftet sein: „Kostenpflichtig bestellen“ oder eine ähnliche eindeutige Formulierung muss direkt auf dem Button vermerkt sein. Wo registrieren steht, wird registriert – wo kaufen steht, wird gekauft.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Frau mit Handschuh dreht an Thermostat der Heizung

Heizung optimieren und Kosten sparen

Ihre Heizkosten steigen und die Räume werden trotzdem nicht richtig warm? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizungsregelung nicht richtig eingestellt ist.