Unterlassungsklage gegen Kaufland Vertrieb GmbH & Co.KG
Irreführung über Rabattaktion
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in ihren Filialen Verbrauchern Kaffee zum Kauf anbietest, der mit einem Rabatt „im Supermarkt“ beworben wird, obwohl der Verbraucher diesen Rabatt im Supermarkt der Beklagten nicht erhält.
Die Ankündigung von Rabatten ist unzulässig, wenn der Artikel, auf dem sich der Rabattaufkleber befindet selbst nicht von der Rabattaktion umfasst ist und auf diesen Umstand nur auf der verklebten Innenseite des Rabattaufklebers hingewiesen wird.