Die Klägerin wendet sich dagegen, dass in Fällen, in denen der Vertragsschluss über eine Webseite ermöglicht wird, nicht zugleich Kündungsschaltfläche vorgehalten wird.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass in Fällen, in denen der Vertragsschluss über eine Webseite ermöglicht wird, nicht zugleich Kündungsschaltfläche vorgehalten wird.