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Irreführender Risikoindikator im Basisinformationsblatt eines offenen Immobilienfonds / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Bewertung des Risikos bzw. der Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Risikoindikators das Risiko in einer für den Verbraucher verschleiernden Weise zu niedrig angibt.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Der Anbieter hat gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt.