Irreführende Angaben zum Abschluss eines Vergleichs
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in irreführender Weise versucht, Verbraucher im Zusammenhang mit einer vom Verbraucher geforderten Nachberechnung von Verzinsungen mit unzutreffenden bzw. unsachlichen Angaben zum Abschluss nachteiliger Vergleiche zu bewegen.