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Die Klägerin wendet sich gegen die Verwendung von rechtswidrigen Klauseln im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverträgen VR-RentePlus. So wird u.a. die Klausel, dass beim Übergang von der Anspar- in die Auszahlungsphase einmalige Verwaltungsgebühren erhoben werden können, beanstandet.