Irreführung über Berechnung der Preise im Hinblick auf die Höhe der Umsatzsteuer / Versäumisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher über eine Senkung von Preisen bei der Belieferung von Gas unzutreffend informiert, indem sie bei der Angabe der künftigen neuen Preise den Einschluss einer Umsatzsteuer i.H.v. 19% behauptet, obwohl die von ihr errechneten Preise tatsächlich auf einer Umsatzsteuer von nur 7% beruhen, so dass der Verbraucher über die Höhe, der künftig zu zahlenden Preise getäuscht wird.
Gegen den Anbieter ist am 25.03.2025 antragsgemäß ein Versäumnisurteil ergangen (Az 406 HKO 134/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.