Klage gegen TopFit Fitness- und Freizeitanlagen, Verfahren II
Geltendmachung unberechtigter Forderungen gegen Minderjährige
Mit Klage vom 24.11.2024 hatte die Klägerin die Beklagte u.a. aufgrund der Geltendmachung unberechtigter Forderungen gegenüber einem Minderjährigen auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Verfahren ist beim angerufenen Gericht anhängig unter dem Az.: 10 O 50/24.
Unbeeindruckt von der dortigen Klage versucht die Beklagte, diese Forderung gegen den minderjährigen Verbraucher durchzusetzen. Hiergegen wendet sich die Klägerin.