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Irreführung in Zusammenhang mit der Ausübung des Widerrufsrechts / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Die Klägerin wendete sich dagegen, dass der beklagte Verbraucher im Zusammenhang mit der Ausübung des Widerrufsrechts in grober Weise in die Irre führt. Darüber hinaus fordert die Klägerin vom Beklagten wegen (fortgesetzten) Verstoßes gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung eine gesamtgebildete Vertragsstrafe.
Das Verfahren wurde durch Abgabe einer Unterlassungserklärung am 13. Dezember 2023 beendet.