Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in Widerspruch zur Werbung eines von ihr eingesetztes Vertriebsunternehmens unzutreffende Angaben zum Umfang der von ihr angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen macht.
Kostenloses Online-Seminar "Rechtsfragen zur Energiewende für Wohnungseigentümergemeinschaften!" am 24. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in Widerspruch zur Werbung eines von ihr eingesetztes Vertriebsunternehmens unzutreffende Angaben zum Umfang der von ihr angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen macht.