Für die Kündigung eines entgeltpflichtigen Abonnementsvertrages, der über die Webseite abgeschlossen werden kann, ist eine Kündigungsschaltfläche ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich bereitzuhalten.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrer Website, auf der sie Verbraucher:innen den Abschluss entgeltpflichtiger Abonnementverträge ermöglicht, keinen Kündigungsbutton vorhält, über den Verbraucher:innen leicht zugänglich und transparent ihre Kündigungserklärung elektronisch erklären können.