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Klage gegen Samsung Electronics GmbH

Werbung für einen „IPX8-Standard“ mit dem Hinweis der Schutz bestehe bei dauerhaftem Untertauchen bis 1,5 m Wassertiefe für 30 Minuten in ausschließlich klarem Wasser, wenn die Nutzung in Schwimmbadwasser ausgenommen ist
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3-06 O 28/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Frankfurt am Main
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Samsung Electronics GmbH
Am Kronberger Hang 6
65824 Schwalbach
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit einem technischen Standard für ihre Produkte wirbt, den sie nicht bzw. nur eingeschränkt einhalten möchte.