Klage gegen Rückgrat Sport-und Gesundheitscenter GmbH Freiburg
Klage gegen Betreiber eines Sportstudios, da im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages mit einer zwölfmonatigen Laufzeit nicht der Gesamtpreis angegeben wird. / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte eine Premiummitgliedschaft mit einer Laufzeit von zwölf Monaten auf ihrer Internetseite bewirbt und dabei nicht den Gesamtpreis für zwölf Monate, sondern lediglich den Preis pro Woche angibt.
Das Landgericht Freiburg (12 0 85/23 KfH) hat die Klage der Verbraucherzentrale mit Urteil vom 20.09.2024 abgewiesen. Es bestehe kein Anspruch darauf, dass für die Mindestlaufzeit eines Vertrages ein Gesamtpreis anzugeben sei.
Die Berufung der Verbraucherzetrale gegen das Urteil des Landgerichts hatte nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (14 U 104/24) Erfolg.
Antragsgemäß wurde der Anbieter verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.