Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrer Website Verbrauchern den Abschluss von kostenpflichtigen Mitgliedschaftsverträgen anbietet und dabei unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung die Zahlungspflicht sowie die Vertragsmodalitäten verschleiert.
Darüber hinaus greift die Klägerin an, dass die Beklagte Verbrauchern nicht die Kündigung durch Bereitstellung eines entsprechend eindeutig bezeichneten Buttons ermöglicht.
Gegen die Beklagte ist ein Versäumnisurteil ergangen.