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Klage gegen Primus GmbH

Irreführende Werbung für geprägtes Blattgold. Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
7 O 8/24 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Konstanz
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Primus GmbH
Max-Stromeyer-Straße 116
78467 Konstanz
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit dem Verkauf von hauchdünnem Blattgold irreführend mit der Behauptung wirbt, es handele sich dabei um einen nachgeprägten „Münzsatz“ der „offiziellen“ D-Mark.
Die Beklagte hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Verfahren wurde daher übereinstimmend für erledigt erklärt.