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Irreführung über den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements, irreführende Beschriftung der Bestellschaltfläche sowie unzureichende Widerrufsbelehrung.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern kostenpflichtige Abonnementverträge andient, ohne die Umstände des Abonnements und die Kostenpflicht ausreichend transparent offen zu legen, sowie über das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern unzulässig belehrt.