Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern über am Regal angezeigte Preise intransparent wirbt und in unzulässiger Weise keine Grundpreise nennt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern über am Regal angezeigte Preise intransparent wirbt und in unzulässiger Weise keine Grundpreise nennt.