Irreführende und unzureichende Preisangabe beim Verkauf abgepackter Lebensmittel (Käse) / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern über am Regal angezeigte Preise intransparent wirbt und in unzulässiger Weise keine Grundpreise nennt.
Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 25.11.2024 (Az. 41 HK O 451/24) abgewiesen. Hiergegen wurde durch die Verbraucherzentrale Berufung eingelegt.