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Klage gegen Netto Marken-Discount

Irreführende und unzureichende Preisangabe beim Verkauf abgepackter Lebensmittel (Käse) / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3 U 2376/24 UWG
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Nürnberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Netto Marken-Discount Stiftung & Co.KG
Industriepark Ponholz 1
93142 Maxhütte-Haidhof
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern über am Regal angezeigte Preise intransparent wirbt und in unzulässiger Weise keine Grundpreise nennt. 

Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 25.11.2024 (Az. 41 HK O 451/24) abgewiesen. Hiergegen wurde durch die Verbraucherzentrale Berufung eingelegt.