Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Unzulässige Werbung mit einer vermeintlichen Preisreduzierung
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in irreführender Weise mit prozentualen Preisherabsetzungen wirbt und außerdem auf unverbindliche Preisempfehlungen des Herstellers Bezug nimmt, die nicht marktgerecht sind, weil der Hersteller seine eigene „UVP“ unterschreitet.