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Irreführend beschrifteter Bestätigungsbutton, fehlende Information über die für die Erstberatung anfallenden Kosten, Widerrufsbelehrung ohne die erforderlichen Pflichtangaben
Die Klägerin wendet sich gegen die vom Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung, in der nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen enthalten sind. Die Klägerin wendet sich weiter gegen den Bestätigungsbutton, der nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgabe mit dem Hinweis „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist.