Klage gegen Lidl Dienstleistung GmbH & Co.KG, Verfahren II
Verstoß gegen Preisangabenverordnung / Verfahren durch Vergleich beendet
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Lebensmittel mit Preisen wirbt (Gesamtpreis und Grundpreis), die nur für bestimmte Kunden der Beklagten gelten, ohne die Gesamtpreise und Grundpreise, die für alle Verbraucherinnen gelten, anzugeben.
Das Verfahren wurde durch den Abschluss eines Vergleiches beendet, in welchem sich der Anbieter zur Unterlassung verpflichtet.