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Irreführende Werbung für kostenpflichtige Dienstleistung mit dem Hinweis „kostenlos“ / Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für eine Dienstleistung mit der Behauptung werben lässt, die Dienstleistung sei „kostenlos“, obwohl das tatsächlich nicht zutrifft. Der Anbieter hat den Klageanspruch anerkannt. Das Gericht hat daraufhin Anerkenntnisurteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.