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Klage gegen Invia Travel Germany GmbH

Unzureichende Information über wesentliche Eigenschaften der Pauschalreise unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung auf der Vermittlungsplattform
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
02 HK O 3063/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Leipzig
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Invia Travel Germany GmbH
Dittrichring 18-20
04109 Leipzig
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung über ihr Reisevermittlungsportal Pauschalreiseverträge vermittelt, ohne dabei die Firmierung des Reiseveranstalters sowie die wesentlichen Eigenschaften der Reise richtig bzw. rechtskonform anzugeben.