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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung und unvollständiges Impressum / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Impressum auf ihrer Internetseite, über die Verbraucher:innen Kauf- und Mietverträge angeboten werden, nicht den Vertretungsberechtigten benannt hat. Weiter beanstandet die Klägerin die von der Beklagten verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß ein Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.