Klage gegen Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für Schüßlersalze / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für die von ihr hergestellten und vertriebenen Schüßlersalze wirbt.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.